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Zustandserfassung Kanalbestand Misch- und Regenwasserkanäle Stadtteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach

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Description

Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach -Kanalzustandserfassung nach EKVO - DWA -M149 - ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230 - Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E37981319 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Lot 1: Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach -Kanalzustandserfassung nach EKVO - DWA -M149 - ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230 - Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe Ausführungszeit: Beginn: spätestens am letzten Werktag der 40. KW 2021, Ende: spätestens am letzten Werktag der 52. KW 2021 Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,1 v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt. Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten. ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!

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