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Wartung von Lufttechnischen Anlagen, Kältetechnischen Anlagen und Kühlräumen in 53757 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei - VOEK 028-22
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Value
83,000 EUR
Current supplier
K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Description
Es werden die Wartung von Lufttechnischen Anlagen, Klima- und Kältetechnischen Anlagen und Kühlräumen in drei Losen vergeben. -- Ort der Ausführung der Leistung ist in allen drei Losen die Bundespolizei in Sankt Augustin. Lot 1: Wartung von Lufttechnischen Anlagen in in 53757 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den Lufttechnische Anlagen der Bundespolizei. Neben der Wartung, Inspektion und kleineren Instandsetzungsarbeiten gehört zum Leistungsumfang auch - Lieferung, Austausch und Entsorgung der Filter - Reinigung gemäß Sprengstoffgesetz -- Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Reinigung und Filtertausch von Lüftungsanlagen in Raumschießanlagen (RSA) hat gemäß der Anlage C-07 zu erfolgen. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen. Lot 2: Wartung von Klima- und Kältetechnischen Anlagen in 53757 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den Klima- und Kältetechnischen Anlagen der Bundespolizei. -- Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen. Lot 3: Wartung von Kühlräumen in 53757 Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstrasse 100, Bundespolizei Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten der Kühlräume der Bundespolizei. -- Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Vertrag für Wartung und Inspektion Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.
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