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Vergabe der Verwertung von Altpapier
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Value
1 EUR
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Schmalkalden Stadtreinigung GmbH
Description
Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH ist für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung der rund 123.400 Einwohner des Landkreises zuständig und somit auch für die Altpapiersammlung. Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) inkl. Containergestellung. Das Altpapier ist an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet zu übernehmen, die vom Auftraggeber oder einem beauftragten Dritten des Auftraggebers betrieben werden. Die Gesamtmenge des gesammelten Altpapiers wird für 2022 in Höhe von ca. 8.000 t prognostiziert. Dies ist nicht die Gesamtmenge des Altpapiers, das zur Verwertung an den Auftragnehmer herausgegeben wird. Die Menge reduziert sich um den Teil des Altpapiers, den die Dualen Systeme (Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG) gem. § 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG zur Herausgabe an sich verlangen (dazu unten). Hinweis des Auftraggebers zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Übernahme und die Verwertung der an den Umladestellen erfassten Altpapiermengen verantwortlich. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Dualen Systeme nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden Altpapieranteile verlangen. Den Dualen Systemen nach § 18 VerpackG steht gem. § 22 Abs. 4 S. 7 und 8 VerpackG für den Fall einer Mitbenutzungsregelung das Recht zu, vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Herausgabe eines Masseanteils zu verlangen, der dem Anteil an der Gesamtmasse der in den Sammelbehältern erfassten Altpapierabfälle entspricht und der in der Verantwortung des jeweiligen Systems zu verwerten ist. Mit den Dualen Systemen ist die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz von derzeit maximal 33,5 Prozent (2.680 t) des Altpapiers vereinbart. Die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen erfolgt durch den Auftraggeber derzeit nur an der Übergabestelle Melkers, sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die vom Auftragnehmer an den Umladestellen zu übernehmende und zu verwertende Menge ist um den Anteil der herausgegebenen lizenzierten Verkaufsverpackungen, derzeit maximal 33,5 Prozent, reduziert. Derzeit machen nicht alle Dualen Systeme von einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz Gebrauch, in 2022 werden ca. 73 % der Verkaufsverpackungen (ca. 1.950 t) an die Dualen Systeme übergeben. In Abstimmung mit den Dualen Systemen ändert sich dieser Anteil der Herausgabe an lizenzierten Verkaufsverpackungen in 2023 nicht. Gleichermaßen sichert der Auftraggeber die angegebene prognostizierte Gesamtaltpapiermenge nicht zu, was jedoch den Auftragnehmer nicht von der Übernahmeverpflichtung eventuell auftretender Minder- oder Mehrmengen entbindet. Ferner berechtigt die durch schwankende Mengen einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz ggfs. bewirkte Mengenveränderung die Vertragsparteien nicht zu einer Änderung der vertraglichen Konditionen. Dies gilt auch, wenn einzelne Duale Systeme anstelle der Herausgabe ihres Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen aus PPK die gemeinsame Verwertung der Verkaufsverpackungen wählen oder wenn Duale Systeme, die bislang die Herausgabe ihres Anteils an PPK-Abfälle verlangen, künftig die gemeinsame Verwertung wählen. Die Sammlung und Beförderung des Altpapiers sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Lot 1: Die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH ist für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung der rund 123.400 Einwohner des Landkreises zuständig und somit auch für die Altpapiersammlung. Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) inkl. Containergestellung. Das Altpapier ist an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet zu übernehmen, die vom Auftraggeber oder einem beauftragten Dritten des Auftraggebers betrieben werden. Die Gesamtmenge des gesammelten Altpapiers wird für 2022 in Höhe von ca. 8.000 t prognostiziert. Dies ist nicht die Gesamtmenge des Altpapiers, das zur Verwertung an den Auftragnehmer herausgegeben wird. Die Menge reduziert sich um den Teil des Altpapiers, den die Dualen Systeme (Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG) gem. § 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG zur Herausgabe an sich verlangen (dazu unten). Hinweis des Auftraggebers zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Übernahme und die Verwertung der an den Umladestellen erfassten Altpapiermengen verantwortlich. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Dualen Systeme nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden Altpapieranteile verlangen. Den Dualen Systemen nach § 18 VerpackG steht gem. § 22 Abs. 4 S. 7 und 8 VerpackG für den Fall einer Mitbenutzungsregelung das Recht zu, vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Herausgabe eines Masseanteils zu verlangen, der dem Anteil an der Gesamtmasse der in den Sammelbehältern erfassten Altpapierabfälle entspricht und der in der Verantwortung des jeweiligen Systems zu verwerten ist. Mit den Dualen Systemen ist die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz von derzeit maximal 33,5 Prozent (2.680 t) des Altpapiers vereinbart. Die Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen erfolgt durch den Auftraggeber derzeit nur an der Übergabestelle Melkers, sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die vom Auftragnehmer an den Umladestellen zu übernehmende und zu verwertende Menge ist um den Anteil der herausgegebenen lizenzierten Verkaufsverpackungen, derzeit maximal 33,5 Prozent, reduziert. Derzeit machen nicht alle Dualen Systeme von einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz Gebrauch, in 2022 werden ca. 73 % der Verkaufsverpackungen (ca. 1.950 t) an die Dualen Systeme übergeben. In Abstimmung mit den Dualen Systemen ändert sich dieser Anteil der Herausgabe an lizenzierten Verkaufsverpackungen in 2023 nicht. Gleichermaßen sichert der Auftraggeber die angegebene prognostizierte Gesamtaltpapiermenge nicht zu, was jedoch den Auftragnehmer nicht von der Übernahmeverpflichtung eventuell auftretender Minder- oder Mehrmengen entbindet. Ferner berechtigt die durch schwankende Mengen einer Herausgabe der lizenzierten Verkaufsverpackungen nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsgesetz ggfs. bewirkte Mengenveränderung die Vertragsparteien nicht zu einer Änderung der vertraglichen Konditionen. Dies gilt auch, wenn einzelne Duale Systeme anstelle der Herausgabe ihres Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen aus PPK die gemeinsame Verwertung der Verkaufsverpackungen wählen oder wenn Duale Systeme, die bislang die Herausgabe ihres Anteils an PPK-Abfälle verlangen, künftig die gemeinsame Verwertung wählen. Die Sammlung und Beförderung des Altpapiers sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
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