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Fischer I Summerer Architekten

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SGB-272102: Architektenleistungen – Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer Grundschule mit Einfachturnhalle in Bonn-Buschdorf. Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Architektenleistungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume: Angesichts der prognostizierten Schülerzahlenentwicklungen ist in Reaktion auf starke Zuzüge aufgrund diverser Neubauvorhaben zur Entlastung der Grundschulen im Bonner Norden die Schaffung eines neuen Schulstandortes im Ortsteil Buschdorf geplant. Hierfür ist ein ca. 1,9 ha großes städtisches Grundstück zwischen Schlesienstraße und dem Wohngebiet an der Peter-Klein-Straße vorgesehen. Das Planungsgebiet ist unbebaut und liegt im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, welcher ein Mischgebiet für die Fläche vorsieht. Für den Neubau der Grundschule ist der nördliche Bereich des Grundstücks, angrenzend an das Gewerbegrundstück im Nord-Westen, vorgesehen. Im Zuge der Planung ist ggf. die Möglichkeit einer Überschreitung der baurechtlich festgelegten Baugrenze abzustimmen. Städteplanerisch wird von einer 2-3 geschossigen Bebauung ausgegangen. Hinsichtlich der Ausrichtung des Neubaus wird eine Orientierung des zukünftigen Schulhofs und Haupteingangs sowie die fußläufige Erschließung zum Wohngebiet (Peter-Klein-Straße) hin bevorzugt. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird außerdem eine Zufahrtsmöglichkeit von der Schlesienstraße aus vorgeschlagen und ist im Rahmen der Neubauplanung zu prüfen. Das Planungsgebiet ist derzeit stark bewachsen und als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Dies ist bei der Planung sowie Bauausführung zu berücksichtigen. Beispielsweise ist ein Grün-/Wanderkorridor auf dem Grundstück zu erhalten, da vom Vorkommen von Brutvögeln und anderer Schutzwürdiger Arten auszugehen ist, und die Vorgehensweise zur Rodung des Grundstücks unterliegt gewissen Einschränkungen. Aufgrund des hohen prognostizierten Schulplatzbedarfs wurde bereits im Sommer 2017 eine Containeranlage als Provisorium im zentralen Bereich des Grundstücks errichtet, in dem 4 Klassen und 3 OGS Gruppen untergebracht sind. Auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung des laufenden Betriebs dieser Anlage ist bei der Planung der Baustelleneinrichtung und der Bauausführung des Neubaus zu achten. Nach dessen Fertigstellung wird die Containeranlage zurück gebaut (nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Planungsauftrags). Der bereits angelegte Schulhof soll erhalten und an den Außenbereich des Neubaus angebunden werden. Der südliche Bereich des Grundstücks ist für eine spätere Nachverdichtung der Wohnbebauung vorgesehen und ist daher nicht Bestandteil des Planungsgebiets. Das Raumprogramm des Neubaus entspricht den Anforderungen einer dreizügigen Grundschule. Es sind 13 Klassenräume, Verfügungs- sowie Differenzierungsräume, Verwaltungsbereiche mit Lehrerzimmer, eine multifunktional nutzbare Mensa mit ca. 90 Sitzplätzen (keine Versammlungsstätte) sowie Ausgabeküche (Warmanlieferung) mit separater Spülküche einzuplanen. Außerdem soll die Neubauplanung eine Einfachturnhalle gem. DIN 18032 für Schul- und ggf. Vereinssport als vielfältig nutzbare Versammlungsstätte umfassen. Insgesamt wird von einer Nutzfläche von ca. 2 860 m2 ausgegangen. Das detaillierte Raumprogramm ist beigefügt. Für den Neubau ist ein erhöhter Energiestandard, angelehnt an den KfW55-Standard mit Passivhauskomponenten, umzusetzen. Im Rahmen der Planung ist zu prüfen, ob der Neubau wirtschaftlich sinnvoll in monolithischer Bauweise errichtet werden kann. Das Gebäude ist barrierefrei gem. 18040-1 zu planen. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten zu können. Ständige Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab LPH 8 voraus gesetzt. Erwartet wird, dass die Bewerber vergleichbare Projekte realisiert haben. Erwartet wird darüber hinaus die Erfahrung in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben sowie bei der Planung von Gebäuden mit erhöhtem Energiestandard.

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