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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung und des LDI bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und Pflege)

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Description

Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen für Beschäftigte der in der Leistungsbeschreibung genannten Dienststellen zu allen Fragen der Kinderbetreuung sowie der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. Lot 1: Eines der zentralen Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dieses Ziel wird von der Landesregierung/Landtagsverwaltung auch als öffentlicher Arbeitgeber nachhaltig unterstützt und gefördert. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, mit einer Dienstleistungsagentur eine Rahmenvereinbarung über: - Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zu allen Fragen der Kinderbetreuung, - Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu allen Fragen der Hilfs-, Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit (Beschäftigte und deren Angehörige) für die Beschäftigten der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ministerien und der Landtagsverwaltung zu schließen. Im Bereich der Kinderbetreuung soll den Eltern durch das Beratungs- und Vermittlungsangebot geholfen werden, ein individuell passendes Betreuungskonzept für ihre Kinder zu finden. Hierzu sollen u. a. folgende Einzelleistungen erbracht werden: Die Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen betreffen insb. die Bereiche Regelbetreuung, Notfallbetreuung und Ferienbetreuung. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten. Im Bereich der Pflege erhalten die Beschäftigten ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die umfassend, individuell und maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse und die des pflegebedürftigen und/oder zu betreuenden Menschen abgestimmt sind. Hierzu sind die notwendigen Beratungs-/Vermittlungs-und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte und deren Angehörige und ein Krisenmanagement in Ausnahmesituationen zu erbringen. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten. Die Rahmenvereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen und die Preisbedingungen für die Durchführung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie fest. Es ist eine Gesamtlaufzeit der Vereinbarung von 4 Jahren (1.1.2023 bis 31.12.2026) vorgesehen. Sofern die einzelnen Ministerien/die Landtagsverwaltung ihren Beschäftigten Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege machen wollen, werden sie Einzelverträge auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abschließen. In den Einzelverträgen werden Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer näher bestimmt. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Bietermemorandum zu entnehmen. Lot 1: Eines der zentralen Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dieses Ziel wird von der Landesregierung/Landtagsverwaltung auch als öffentlicher Arbeitgeber nachhaltig unterstützt und gefördert. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, mit einer Dienstleistungsagentur eine Rahmenvereinbarung über: - Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zu allen Fragen der Kinderbetreuung, - Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu allen Fragen der Hilfs-, Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit (Beschäftigte und deren Angehörige) für die Beschäftigten der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ministerien und der Landtagsverwaltung zu schließen. Im Bereich der Kinderbetreuung soll den Eltern durch das Beratungs- und Vermittlungsangebot geholfen werden, ein individuell passendes Betreuungskonzept für ihre Kinder zu finden. Hierzu sollen u. a. folgende Einzelleistungen erbracht werden: Die Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen betreffen insb. die Bereiche Regelbetreuung, Notfallbetreuung und Ferienbetreuung. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten. Im Bereich der Pflege erhalten die Beschäftigten ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die umfassend, individuell und maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse und die des pflegebedürftigen und/oder zu betreuenden Menschen abgestimmt sind. Hierzu sind die notwendigen Beratungs-/Vermittlungs-und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte und deren Angehörige und ein Krisenmanagement in Ausnahmesituationen zu erbringen. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten. Die Rahmenvereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen und die Preisbedingungen für die Durchführung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie fest. Es ist eine Gesamtlaufzeit der Vereinbarung von 4 Jahren (1.1.2023 bis 31.12.2026) vorgesehen. Sofern die einzelnen Ministerien/die Landtagsverwaltung ihren Beschäftigten Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege machen wollen, werden sie Einzelverträge auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abschließen. In den Einzelverträgen werden Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer näher bestimmt. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Bietermemorandum zu entnehmen.

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