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Ausschreibung von zwei Neuronavigationssytemen für das Klinikum Darmstadt
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Description
Für die Klinik für Neurochirurgie muss ein Neuronavigationssystem als Ersatz für ein Altgerät beschafft werden. Es muss für Eingriffe am Kopf (Cranial) und Wirbelsäule (Spinal) geeignet sein und den Anforderungen im Leistungsverzeichnis entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Zweitsystem für den Wirbelsäuleneingriff in der Anschaffung sein. Das Zweitsystem muss die Möglichkeit besitzen zur einfachen Erweiterung von Kopfeingriffen. Lot 1: Die Bauweise der Geräte-Systeme muss eine Effektivierung der Operations-Workflows unterstützen. Die Steuerung des Eingriffs muss zeitsparend automatisierbar und einfach konfigurierbar sein. Die Bedienoberfläche muss einfach aufgebaut und für den Anwender intuitiv bedienbar sein. Mit dem Bieter der den Zuschlag erhält wird ein EVB-IT-Vertrag abgeschlossen. Ein ausführliches technisches Datenblatt ist dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer garantiert, dass das angebotene Gerät genau den Anforderungen der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Spezifikation und den jeweils gesetzlichen Anforderungen des Medizinproduktegesetz (MPG) entspricht. Die Steuerung der Eingriffe muss zeitsparend automatisierbar und einfach konfigurierbar sein. Die Bedienoberfläche muss für beide Systeme einfach und identisch aufgebaut und für den Anwender intuitiv bedienbar sein. Lieferung frei Verwendungsstelle Für die ordnungsgemäße Anlieferung und Einbringung inkl. des Schutzes der Fußböden, Wänden und Decken beim Transport, Anlieferung und Einbringung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Dafür anfallende Kosten sind Gegenstand des Auftrags. Lieferung inkl. aller Spezialtransportmittel und Hebezeuge Transportversicherung für alle Bestandteile Die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Auftragnehmers Projektleitung für Montagevorbereitung und Einbau: Zur Bau- und Montageleistung gehören die gesamte Planung und Durchführung aller Gewerke einschließlich aller zugehörigen Absprachen mit dem Betreiber, die bis zur Inbetriebnahme notwendig sind. Erforderliche Hebezeuge und andere Transportmittel sind im Angebot zu berücksichtigen Montage der Gesamtsysteme inkl. allen erforderlichen Materialien , Verkabelung zu Rechnern, Monitoren, Arbeits- und Fahrtkosten Ausführliche Einweisung: OP Personal und Mediziner der Fachabteilung und Medizintechnik Wiederholungs-Einweisung: OP Personal und Mediziner der Fachabteilung und Medizintechnik 2 Jahre Gewährleistung Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Lieferung des beauftragten Medizinproduktes, auch für die Zeit nach der Gewährleitung hinaus, alle ihm im Rahmen der Produkthaftung zuordenbare Produktmängel auf eigene Rechnung zu beseitigen. Das betrifft insbesondere Produktmängel, die zur Gefährdung der Anwender, Patienten oder Dritten führen können. Instandhaltung Das Klinikum Darmstadt hat die Instandhaltung der Medizintechnik an einen Dienstleister abgegeben. Dieser Dienstleister oder sein evtl. Nachfolger wird Vertragspartner des Anbieters bzgl. des Servicevertrags. Der wirtschaftliche Gehalt des Servicevertrages wird im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegt. Die Verhandlungsrunden sind wie folgt geplant: 1. Verhandlungsrunde: KW 06/2022 2. Verhandlungsrunde: KW 13/2022 Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und Fragen Die dem Bieter übersandten Ausschreibungsunterlagen sind von ihm unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu überprüfen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat der Auftraggeber unverzüglich über die E-Vergabeplattform zu informieren. Fragen zur Ausschreibung können vom Bieter grundsätzlich ebenfalls nur über die E-Vergabeplattform gestellt werden. Die jeweiligen gestellten Fragen werden vom Auftraggeber gesammelt und in regelmäßigen Turnus an alle Bieter versendet. Die an die Bieter übersandten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Prüfung der Angebote Der Auftraggeber prüft alle fristgerecht eingereichten Angebote. Basierend auf der Prüfung und Wertung der Angebote, wird derjenige Bieter ausgewählt, der das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. Sollte kein Bieter ein wirtschaftliches Angebot vorlegen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Ein Schadensersatzanspruch des Bieters gegen den Auftraggeber ist in diesem Fall ausgeschlossen. Eigentumsübergang der vom Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung bereitgestellten Unterlagen Alle vom Bieter bereitgestellten Unterlagen und zusätzlichen Informationen werden Eigentum des Auftraggebers. Auftragsverarbeitungs-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO Der Bieter hat den Auftragsverarbeitungs-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO abzuzeichnen und dem Angebot beizulegen. Kein Anspruch auf Vergütung Dem Bieter wird vom Auftraggeber für die Erstellung und Abgabe eines Angebotes und für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen keine Vergütung gewährt. Der Bieter verpflichtet sich, die Ausschreibung für den Auftraggeber kostenlos zu erstellen. Die Angebote und sonstigen Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht zurückgegeben. Beteiligung an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wettbewerbsbeschränkende Preisabstimmungen und Absprachen Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Preisabstimmungen und oder Absprachen und ähnliches nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften getroffen hat. Einzelbieter und Nachunternehmer An der Ausschreibung dürfen Einzelbieter/Nachunternehmer teilnehmen. Nachunternehmer: Ein Bieter kann sich zur Erfüllung der Anforderungen an sein Unternehmen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Der Bieter muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen als Anlage vorlegt. Als Anlage ist durch den Bieter zu erklären, ob er sämtliche Leistungen selbst erbringt oder Teilleistungen an andere Nachunternehmer vergeben will. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen, sowie der vorgesehene Nachunternehmer zu benennen. Der Bieter darf sich nur solcher Nachunternehmer bedienen, welche selbst die Anforderung an die Eignung bezüglich der von ihnen zu erbringenden Leistungen erfüllen. Der Bieter muss daher mit Abgabe des Angebotes die Grundvoraussetzungen, Nachweise und Darstellungen für seinen Nachunternehmer gesondert vorlegen. Kriterien im Leistungsverzeichnis: A - Ausschluss-Kriterium B - Bewertungs-Kriterium I - Informations-Angabe Das Leistungsverzeichnis wird bei der Anforderung zum Angebot versendet. Bewertung der Angebote, siehe hierzu Anlage 7 Preisblatt
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