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Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden in dem Bereich „Erste-Hilfe“. Lot 1: I. Erste-Hilfe Ausbildung (ca. 400 Beamte/Beamtinnen pro Jahr) Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 304-001 Anhang 2 in einem Umfang von mindestens 13 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Dauer. . II. Erste-Hilfe Fortbildung (Gesamtzahl ca. 7600 Beamte/Beamtinnen - pro Jahr ca. 3.800 Beamte/Beamtinnen, da die Fortbildung alle zwei Jahre zu absolvieren ist) Die Fortbildung erfolgt gemäß DGUV 304-001 Anhang 2 alle in einem Umfang von 9 Unterrichtseinheiten á 45 min Dauer. Im Rahmen der Fortbildung sind die unten aufgeführten theoretischen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen in der taktischen Ersten-Hilfe in die vorgesehenen 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer zu integrieren (sog. optionale Themen). . Der Anhang 1 und Anhang 2 des DGUV 304-001 sind auf der Internetseite der DGUV (www.dguv.de/fb-erstehilfe) in der jeweils aktuellen Version verfügbar. . zu Ziffer I und II: Zur Qualitätssicherung und Standardisierung ist für die taktische Erste-Hilfe ein Lehrgangs-Curriculum zu erstellen und vom leitenden Polizeiarzt freizugeben. Das Lehrgangs-Curriculum ist zweijährig in Absprache mit dem leitenden Polizeiarzt zu aktualisieren. Auf den Teilnahmebescheinigungen für die betriebliche Erste-Hilfe sind zusätzlich auch die vermittelten Inhalte der taktischen Ersten Hilfe aufzuführen. . Ort der Erste-Hilfe-Ausbildung: • zentral in Eutin, Unterrichtsraum wird durch Polizei gestellt . Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt dezentral: • Landesweit, die Unterrichtsräume werden jeweils durch die Polizei gestellt, • grundsätzlich sollen die Beschulungen an folgenden Standorten erfolgen; Flensburg, Schleswig, Kappeln, Niebüll, Husum, Sylt, Pinneberg, Elmshorn, Wedel, Rellingen, Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen, Itzehoe, Heide, Brunsbüttel, Albersdorf, Eutin, Bad Schwartau, Neustadt, Heiligenhafen, Scharbeutz, Neumünster, Rendsburg, Bad Oldesloe, Ahrensburg, Geesthacht, Reinbek, Ratzeburg, Schwarzenbek, Kiel, Lübeck. . In Abweichung von der DGUV 304-001 beträgt die maximale Teilnehmerzahl zwölf, bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers sechzehn. Theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen in der taktischen Erste-Hilfe: • Kenntnisse der Grundzüge phasenspezifischer Verletztenversorgung im Rahmen der taktischen Erste-Hilfe mit Schwerpunkt „care under fire“ . • Grundkenntnisse des cABCDE-Schemas . • Erkennen lebensbedrohlicher kritischer Blutungen . • Stillung lebensbedrohlicher Blutungen -Direkter Druck -Druckverband -Notverband -Tourniquet (Indikation/ Kontraindikation, Wirkungsmechanismus/ mögliche Risiken, Einsatz als temporäre Maßnahme im taktischen Bereich, Praktisches Training: Selbst- und Fremdanlage) • Atmung -Überprüfung der Atemwege -Freimachen/ Freihalten der Atemwege . • Belüftung/ Brustkorb -Anwendung des Beatmungstuchs . • Erkennen von Schockzuständen -Pulse -Durchblutung . • Rettungs- und Transporttechniken -Zug-/ Tragetechniken mit / ohne Hilfsmittel -Anwendung des Rettungstuchs . • Schutz vor Unterkühlung . • Lagerung . Szenarien basierte praktische Übungen unter Einsatzbedingungen sind nicht Teil der Ersten-Hilfe Aus- und Fortbildung und werden z.B. im Rahmen des Einsatztrainings vermittelt. . Als fachliche Grundlage für die Aspekte der taktischen Ersten Hilfe dient die jeweils aktuelle Leitlinie der TCCC (Tactical Combat Casualty Care). . Das Einsatzkonzept LEBE in der jeweils aktuellen Form ist zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. . Es sind die medizinischen Produkte in der jeweils aktuellen Form zu verwenden, die am VPAM-6-Plattenträger angebracht sind (IFAK (Individual First Aid Kit und Rettungstuch PocKit). . Für diese Rahmenvereinbarung gilt ein Höchstwert von 1.680.000,00 € netto, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum (4 Jahre). . Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

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