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Description

Das Freibad Gemünden wurde in den Jahren 1971 bis 1973 erbaut und soll generalsaniert werden. Die Beckenanlagen sollen erneuert und die Wasserfläche dabei verkleinert werden. Das Umkleidegebäude ist zu sanieren und ggfs. durch einen Neubau zu ersetzen. Erneuert werden muss ebenfalls das komplette Rohrleitungssystem und die Badewassertechnik. Die Auftraggeberin geht derzeit von folgenden Kosten aus: — KGR 300 — Bauwerk — Baukonstruktionen 470 000 EUR (netto, geschätzt), — KGR 400 — Bauwerk — Technische Anlagen 775 000 EUR (netto, geschätzt), — KGR 500 — Außenanlagen 1.425.000 EUR (netto, geschätzt), — Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Freibad Gemünden wurde in den Jahren 1971 bis 1973 erbaut. Die Wasserflächen teilen sich auf folgende Becken auf: Nichtschwimmer: ca. 390 m2, Schwimmerbecken mit Sprunggrube: ca. 500 m2, Planschbecken: ca. 70 m2. Die gefliesten Beckenanlagen, das komplette Rohrleitungssystem und die Badewassertechnik sind zu erneuern. Die Sprunganlage kann möglicherweise entfallen. Die Wasserfläche ist zu reduzieren, ggfs. durch Zusammenlegung der Becken. In Bezug auf die Art der Beckenausführung in Edelstahl oder Kunststoff wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten erforderlich. Der Gebäudetrakt „Umkleide" ist Baujahr 1973 und als sogenannte offene Konstruktion mit Leichtdach und einer Stahlkonstruktion aus Stützen und Trägern ausgeführt. Die einzelnen Bereiche wie Umkleide, Sanitär, Personalräume, wurden offen unter das Dach eingeschoben. Im Untergeschoss befinden sich derzeit 3 über zwei Etagen aufstehende Filter. Die Außen- und Innenwände bestehen aus Kalksandstein Sichtmauerwerk. Ein Kioskgebäude, welches zukünftig als Sanitäts- und Schwimmmeisterraum genutzt werden soll, befindet sich in einem separaten Gebäude im Bereich zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbecken. Unterhalb des bestehenden Gebäudetrakts soll ggf. ein Kiosk-Neubau entstehen, welcher eine gleichzeitige Nutzung durch Besucher des Freibades (Innenbereich) und von Personen, die den in unmittelbarer Nähe befindlichen Rad- u. Wanderweg nutzen (Außenbereich), ermöglichen soll. Es ist zu prüfen, ob sich dieses Ziel auch durch eine Neuordnung der erforderlichen Räume innerhalb des Bestandsgebäudes realisieren lässt. Das Umkleidegebäude kann über den Haupteingang nicht ohne weiteres barrierefrei erschlossen werden. Auch fehlen entsprechende barrierefreie Einrichtungen wie Umkleide, Dusche, WC. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Betrachtung der Varianten „Neubau" oder „Sanierung" wird mit beauftragt. In Bezug auf die energetische Versorgung ist die Nutzung Erneuerbarer Energien, etwa von Solarabsorbern, zur Kostenreduzierung bei der Planung mit zu betrachten. Eine Belastung mit PCB-haltigem Material, etwa bei Lacken, Filtern, Dichtstoffen oder Dehnungsfugen ist nicht auszuschließen und bei der Planung zu berücksichtigen. Es gibt zwei Vorstudien aus dem Jahr 2015, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeberin hält die Ergebnisse der Vorstudien grundsätzlich für umsetzbar; sie sind jedoch nicht zwingend. Soweit in den Vorstudien Baukosten genannt sind, sind diese überholt. Die Auftraggeberin geht derzeit von folgenden Beträgen aus: — KGR 300 — Bauwerk — Baukonstruktionen 470 000 EUR (netto, geschätzt), — KGR 400 — Bauwerk — Technische Anlagen 775 000 EUR (netto, geschätzt), — KGR 500 — Außenanlagen 1 425 000 EUR (netto, geschätzt). Das Vorhaben wird öffentlich gefördert durch die Sportstättenförderung des Landes Rheinland-Pfalz, den Projektträger Jülich für die Energieversorgung und die LEADER-Förderung, soweit die touristische Nutzung betroffen ist, etwa im Bereich des Kiosks. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen: Los 1 Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen, Los 2 Technische Ausrüstung Schwimmbadtechnik und HLS, Los 3 Technische Ausrüstung Elektro und Los 4 Tragwerksplanungsleistungen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 1 — Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen. Als Leistungsbeschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden die Anlagen 10, 11 14 und 15 zur HOAI 2013 zu Grunde gelegt. Der Abschluss der Leistungsphase 3 muss zur Erlangung der Fördermittel bis zum 14.2.2020 erfolgen. Wegen der Förderbedingungen ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst bis zur Leistungsphase 3, erforderlich. Auf die weitere Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Maßnahme eilt. Es wird angestrebt, im Einvernehmen mit den ausgewählten Bietern die Angebotsfrist so zu verkürzen, dass ein Präsentations- und Verhandlungstermin am 16.12.2019 möglich ist.

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