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Lieferung und Bereitstellung von 2.200 Infusionspumpen für die Intensivstationen und Operationssäle des Klinikums Nürnberg
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Value
1 EUR
Current supplier
B.Braun Deutschland GmbH & Co. KG
Description
Lieferung und Bereitstellung von 2.200 Infusionspumpen für die Intensivstationen und Operationssäle des Klinikums Nürnberg. Lot 1: Das Verhandlungsverf. ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) i.V.m. Abs.6 und Nr.5 VgV legitimiert. Nachfolgende tech. Anforderungen werden d. den AG als zwingend erforderlich erachtet. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverf. ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- u. Rechtslage durch auf das Vergaberecht spez. Fachkräfte vorausgegangen. Die def. Anforderungen sind durch nachvollziehbare objektive u. auftragsbez. Gründe gerechtfertigt. Nur die Infusomaten und Perfusoren, die jeweils nur per Direktvertrieb von der B.Braun GmbH & Co KG erworben werden können, erfüllen diese Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung bestehen insoweit auch keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen. Über die nachfolgend determinierten technischen Voraussetzungen des AG verfügt in der Gesamtheit der Merkmale nur der Hersteller B.Braun GmbH & Co. KG. Die Auswahl unter den in Betracht kommenden Produkten erfolgte auf Basis weiterer Bedarfsanforderungen und Wirtschaftlichkeitsaspekten. Für den AG stellt der Feuchteschutz IP44, sowohl für Perfusoren sowie Infusomaten ein zentrales technisches Merkmal dar, zu dem keine adäquate Alternative oder Ersatzlösung besteht. Die Pumpen anderer Marktteilnehmer weisen lediglich einen Feuchteschutz nach IP33 oder IP22 auf. Das Einfordern eines Feuchteschutzes der Infusionstechnik mit IP44 ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt. Hierfür bestehen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe. Rund 30% der defekten Pumpen, müssen auf Grund des Eindringens von Flüssigkeiten ausgesondert werden. Dieses Risiko ist mit einem IP44 Feuchteschutz bis auf einen marginalen Teil zu minimieren. Das Vorhalten eines IP44 Feuchteschutzes dient der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung durch weniger Schädigung der Infusionstechnik bei Kontakt mit Feuchtigkeit. Somit wird sowohl die Geräte- als auch Patientensicherheit im hohen Maße gewährleistet. Nachweis: Bedienungsanleitungen von B.Braun, hier Space Plus Infusomat – GA S.51 (Anlage [1]), B.Braun Deutschland GmbH & Co. KG. Ausgabe: 1 – 2021-01, Bedienungsanleitungen von B.Braun, hier Space Plus Perfusor – GA S.54 (Anlage [2]). Der IP44 Feuchteschutz ist daher infolge nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe sachlich gerechtfertigt und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung alternativlos. Für den AG stellt die Kolbenbremse ein zentrales technisches Merkmal dar, zu dem keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht. Die Kolbenbremse ist ein Sicherheitsmechanismus, welcher einen ungewollten „Free Flow“ beim Einlegen/ Wechseln der Spritze verhindert. Der Spritzenkolben wird so lange festgehalten bis die Krallen die Kolbenplatte gefasst hat. Das Vorhalten der Kolbenbremse dient der Patientensicherheit in unerlässlichem Maße. Im Sinne der bestmöglichen Patientenbehandlung ist auf dieses technische Merkmal nicht zu verzichten. Eine Alternative oder Ersatzlösung ist nicht gegeben. Nachweis: Patent-Nr.: EP1329232B1. Die Kolbenbremse ist daher infolge nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe sachlich gerechtfertigt und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung alternativlos. Für den AG stellt die Genauigkeit der Förderrate ein zentrales technisches Merkmal dar, zu dem keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht. Das Einfordern der Fördergenauigkeit ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt. Hierfür bestehen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe. Das Vorhalten einer Fördergenauigkeit von +/-2% bei Space Plus Perfusoren und +/-3% bei Space Plus Infusomaten dient der bestmöglichen Patientenversorgung durch exaktes Applizieren von Medikamenten. Hierdurch können strukturelle Prozesse genauestens geplant und die Patientenbehandlung noch detaillierter prozessiert werden. Nachweis: Bedienungsanleitungen von B.Braun Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
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