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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenforderung durch Oppenweiler

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Value

61,571 EUR

Current supplier

Telekom Deutschland GmbH

Description

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenforderung durch die Gemeinde Oppenweiler zu Aufbau und Betrieb einer NGA - Infrastruktur Lot 1: Die Gemeinde Oppenweiler plant alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckendenHochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung vonEndkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Gemeinde Oppenweiler im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zumAusbau der Weißen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes vor. Ergänzend hat die Gemeinde Oppenweiler ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BundesrepublikDeutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ in vorläufiger Höhe beantragt. Auch hier liegt der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes vor. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab Juli 2024 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens23.02.2023 erfolgen. Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen: - eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten- aktive Komponenten zu installieren- das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben- gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungenund Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichenKonditionen anzubieten- zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen- zur Netzplanung (inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung)- zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen- zum dauerhaften Betrieb des Netzes. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Diese sind unter anderem:- die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung- die Wartung und Unterhaltung des Netzes- die Dokumentation des Netzes. Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Inbetriebnahme des Netzes entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

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