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Erstellung eines Gutachtens zur Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) und der Kinder-Pflegepersonalregelung 2.0 (Kinder-PPR 2.0)

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Value

182,000 EUR

Current supplier

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Description

Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern. Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden. Lot 1: Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung verfolgt folgende Ziele: - Aufzeigen, ob die Konzepte praktikabel sind und Verbesserungsbedarf identifizieren; - Untersuchen, welchen Schulungs- und Dokumentationsaufwand die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 auslösen - Feststellung der derzeitigen Erfüllungsgrade der Soll-Personalbesetzung nach PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Untersuchung in einer repräsentativen Anzahl von Krankenhäusern notwendig. Gem. § 137k Abs. 2 S. 6 SGB V hat der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobung vorzulegen.

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