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Ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen, sowie Projektkoordination und Beratungsleistungen (LPH 5-8) der Sieg

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507,183.67 EUR

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Rietmann Beratende Ingenieure

Description

Zur Umsetzung der WRRL an der Sieg im Bereich Siegburg Zange soll eine Gewässerentwicklung der Sieg in Richtung eines Mehrbettgerinnes mit der Entwicklung von Auenstrukturen in Kombination mit den Trittsteinen 3 + 4 des Umsetzungsfahrplanes erfolgen. Hierzu sind die Erstellung der Ausführungsplanung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend der LPH 5-8 nach HOAI anzubieten. Diese bestehen aus einem Honorar für Ingenieur-Bauwerke gemäß § 43 und einem Honorar für Freianlagen gemäß § 39 HOAI. Zusätzlich sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Wasserbau-Leistungen nach HOAI § 44 hier mit anzubieten. Darüber hinaus ist die Erbringung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BoBB) sowie die Erbringung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) im Rahmen eines Honorarangebots über ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen sowie Projektkoordi-nation und Beratungsleistungen anzubieten. Lot 1: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, diese vertreten durch den Regierungspräsidenten ist zuständig für die Umsetzung der WRRL an der Sieg im Bereich Siegburg Zange. Hier soll eine Gewässerentwicklung der Sieg in Richtung eines Mehrbettgerinnes mit der Entwicklung von Auenstrukturen in Kombination mit den Trittsteinen 3 + 4 des Umsetzungsfahrplanes erfolgen. Hierzu sind die Erstellung der Ausführungsplanung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend der LPH 5-8 nach HOAI anzubieten. Diese bestehen aus einem Honorar für Ingenieur-Bauwerke gemäß § 43 und einem Honorar für Freianlagen gemäß § 39 HOAI. Zusätzlich sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Wasserbau-Leistungen nach HOAI § 44 hier mit anzubieten. Darüber hinaus ist die Erbringung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BoBB) sowie die Erbringung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) im Rahmen eines Honorarangebots über ingenieurbautechnische, freianlagentechnische Ingenieurleistungen sowie Projektkoordi-nation und Beratungsleistungen anzubieten. Die Neugestaltung der Siegaue und des Gewässerbettes der Sieg ist mit großen Erdbewegungen verbunden. Im Zuge der umfangreichen Erdarbeiten werden die anstehenden Auenböden erheblich beansprucht. Es ist daher eine Bodenkundliche Baubegleitung anzubieten, damit die Belange des Bodenschutzes fachgerecht auf der Baustelle vertreten werden. Für die ökologische Baubegleitung sind folgende Leistungen anzubieten: • Durchsicht und Prüfung der Genehmigungsunterlagen hinsichtlich der Einhaltung von umweltrelevanten Vorgaben (Insbesondere: Verbringungskonzepte, Havarie Pläne, Vermeidungsmaß-nahmen, Bauzeitenpläne, Schutzzeiten) • Hinweise zu den Bautabuflächen vor Baubeginn, die für die Bauarbeiten nicht oder nur zeitlich begrenzt in Anspruch genommen oder in sonstiger Form nicht beeinträchtigt werden dürfen und Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufs • Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Ab-stimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden • Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben • Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Mängelbeseitigung • Dokumentieren der erbrachten Leistungen der ökologischen Baubegleitung in Begehungsprotokollen. Diese sollen mindestens Angaben enthalten zu: o Örtlichkeit o Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme o Umsetzung und Termin o Kontrolle nach Art, Umfang und Zeitpunkt o Ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen o Nachweise, Dokumentation o Beratung bei der Beschreibung der Leistungen und beim Erstellen des Maßnahmenkataloges (Pflichtenheft, Checklisten) o Beratung bei der Bestimmung von eingriffsvermeidenden oder –mindernden Ausführungsarten, -techniken und -zeiten sowie bei Beschränkungen im Hinblick auf verwendbaren Bau-, Betriebs- und Hilfsstoffen für Maschinen und Geräte (z.B. im Wasserbau) o Dokumentation von schutzpflichtigen Flächen und Beständen im Baubereich des Vorhabens und dessen Ausgleichsvorhaben sowie im Wirkungsraum außerhalb dieser Flächen o Beratung der örtlichen Bauüberwachung zu naturschutz- und umweltrechtlichen Auflagen und deren technische Umsetzung (Schutzmaßnahmen, Absteckung etc.) o Teilnahme an Abstimmungen und Baubesprechungen • Daneben sind zum Artenschutz spezifische Leistungen zu erbringen, die sich auf einen Zeitraum unmittelbar vor der Bauumsetzung beziehen. o Kartierungen zum Höhlenbestand an nicht zu erhaltenden Bäumen o Vorbereitende Leistungen zur Installation von Kästen für Fledermäuse und Vögel

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