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Engineering design services for the construction of civil engineering works
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Value
229,945 EUR
Current supplier
Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH - Niederlassung Stuttgart
Description
Die B14 im Bereich Backnang soll ausgebaut werden. Dazu muss die bestehende eingleisige Eisenbahnbrücke 4931 (u. a. für die S-Bahn S4) entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung (BW 21) ersetzt werden. Hierfür sollen die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 der HOAI und die Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 6 vergeben werden. Die Bundesstraße B14 kreuzt die eingleisige und elektrifizierte Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) in km 0,7+82. (Nach einem Anprallschaden in 2017 wurde von der DB Netz AG eine Behelfsbrücke eingebaut.) Ein Projektanforderungskatalog wird auf Basis der Planfeststellung B14 von der DB Netz AG, PD Stuttgart beigestellt. Angedacht ist eine Stahlfachwerkbrücke, die, wie die Widerlager, in Parallellage zur Bahnstrecke hergestellt und in einer Totalsperrung (vsl. Sommer 2023) eingeschoben werden sollen. Die Überlegung von Alternativen ist ausdrücklich erwünscht. Die bestehende Eisenbahnbrücke der eingleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) bei km 0,7+82 muss aufgrund des Ausbaus der B14 entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung ersetzt werden. In den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B21 gekennzeichnet. Es ist ein Bereich von rund 60 m zu überbrücken. Die parallel liegende Eisenbahnbrücke der zweigleisigen Strecke Stuttgart Nürnberg (in den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B20 gekennzeichnet) ist nicht Teil dieses Planungsauftrages. Geplant ist eine Stahl(fachwerk)brücke mit außenliegenden Randwegen/Kabeltrasse. Beidseitig des Gleises befinden sich Kabel der Fachgewerke LST und KT. Diese sind nicht Teil der Planung, müssen aber als TEH und in die Gesamtkostenberechnung übernommen werden. Die Strecke wird im Mischbetrieb gefahren, also auch Schwerlastverkehr. Die Sicherung der OLA-Maste bzw. deren Anpassung an das Brückenbauwerk ist Teil der Brückenplanung. Die Bahnböschung wurde im Bereich der voraussichtlichen Montagefläche mittels Anker und Stahlnetz gesichert. Zur Optimierung der Fläche ist zu untersuchen, ob ein Teil der Böschungssicherung aufgegeben bzw. umgeplant werden kann. Alle Überlegungen sollen den uneingeschränkten Bahnbetrieb auf der Strecke 4931 bis zur Totalsperrung hin garantieren. Alle Berechnungen, Wahl der Materialien, Bauverfahren im Bau- und Endzustand sollen nach dem Regelwerk der DB erstellt werden, so dass keine UiG/ZiE erforderlich wird. Die Baugrube im Bahndamm zum Einschub der Widerlager erfordert die Sicherung des Bahndammes der Strecke 4930 in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Verfahren ist so zu planen, dass der Verkehr auf dieser Strecke ohne Einschränkungen geführt werden kann und die Folgemaßnahme „Ersatzneubau zweigleisige EÜ 4930“ nicht erschwert oder behindert wird. Die Maßnahme der Straßenaufweitung ist nach dem EkrG in §12.2 einzustufen. Entsprechend sind 2 Fiktiventwürfe und ein Realentwurf mit dem Kostenteiler im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Auf Basis der Kostenberechnung ist ein vorläufiger Vorteilsausgleich zu berechnen. Ebenso ist die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung aufzustellen. Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist bisher wie folgt vorgesehen: — Beginn der Planung im Januar 2020, — Abfrage der Anforderungen der DB auf Basis erster Planunterlagen bis Ende April 2020, — Fertigstellung Entwurf bis Mai 2020, — Genehmigung der Planung durch DB und BMVI, — Vorbereitung der Bauausschreibung, — Veröffentlichung der Bauausschreibung Anfang 2021/Vergabe Mitte 2021, — Aushub Fels als Vorabmaßnahme im Frühjahr 2021, — Erstellung der Widerlager neben der bestehenden Trasse in 2021/2022, — Erstellung Überbau (Stahlbau) in 2022/2023, — in einer Sperrpause von ca. 6 Wochen (in den Sommerferien 2023): Abriss alte Brücke/Einschieben Widerlager/Einsetzen des erstellten Überbaus/Gleise etc. wieder anschließen und in Betrieb nehmen, — Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2023. Die Erarbeitung alternativer Vorschläge hierzu sind ausdrücklich erwünscht. Die vorgesehene Sperrpause ist angemeldet und daher fix.
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