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OpenHouse Verfahren - Div. Wirkstoffe ab dem 01.10.2023
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2025-08-15
Description
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "OpenHouse-Verfahren" für diverse Arzneimittelwirkstoffe mit dem frühestmöglichen Vertragsbeginn am 01.10.2023. . Die konkreten Arzneimittelwirkstoffe und die jeweiligen Vertragsstarts sind der aktuellen Arzneimittelwirkstoffliste im Projektraum des Vergabeportals dtvp in der Rubrik "Vergabeunterlagen" zu entnehmen. . Zum 01.10.2023 werden Verträge für folgende Wirkstoffe angeboten: . Dapagliflozin Eisencarboxymaltose Fluorouracil ausschließlich Darreichungsform Creme Sapropterin Somatropin Tafluprost Tafluprost/Timolol Tamoxifen . Die Verträge enden einheitlich am 30.09.2025. Lot 1: Die AOK Rheinland/Hamburg gibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "OpenHouse-Verfahren" für diverse Arzneimittelwirkstoffe mit dem frühestmöglichen Vertragsbeginn am 01.10.2023 bekannt. . Die konkreten Arzneimittelwirkstoffe und die jeweiligen, frühestmöglichen Vertragsstarts sind der aktuellen Arzneimittelwirkstoffliste im Projektraum des Vergabeportals dtvp in der Rubrik "Vergabeunterlagen" zu entnehmen. . Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. . Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" erhalten. . Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an folgendes E-Mail-Postfach sendet: . open-house@rh.aok.de. . Über dieses E-Mail-Postfach erfolgt jeglicher Austausch von Unterlagen und Dokumenten für die Durchführung des OpenHouse-Verfahrens zwischen den Unternehmen und dem Bereich Arzneimitte der AOK Rheinland/Hamburg. . Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. . Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2023. Der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag ist jederzeit, das heißt auch nach dem 01.10.2023, möglich. Die Vertragslaufzeit endet einheitlich am 30.09.2025, und zwar unabhängig vom individuellen Vertragsstart. . Die Liste mit den vertragsgegenständlichen Wirkstoffen wird in unregelmäßigen Abständen verändert. Alle im Projektraum im Vergabeportal DTVP verifizierten Unternehmen erhalten in diesem Fall eine E-Mail mit einem Hinweis, welche Wirkstoffe dazugekommen sind und wann der jeweilige, frühestmögliche Vertragsstart ist. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines EU-weiten, offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. . Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. . Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
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