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Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten an den Standorten

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0.03 EUR

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Living Quarter GmbH

Description

Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten Los 1: An den Kopfweiden 30 in 14473 Potsdam, Los 2: Handelshof 20 in 14478 Potsdam, Los 3: David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam. Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Lot 1: Gemeinschaftsunterkunft: An den Kopfweiden 30 in 14473 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben: - Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 125 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind. - Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. - In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familien-verbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen. - Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten. - Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. - Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen. - Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume. - Führen einer Anwesenheitsliste. - Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. - Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates. - Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. - Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II). - Führen einer Besucherliste. - Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen. - Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner. - Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes. - Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.). - Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen. - Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen. - Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden. - Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen. - Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten. - Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen. - Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner. Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Leistungsumfang: 2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen. 2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung 2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur 2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung 2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung 2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben 2.1.7 Reduzierung des Schadensaufkommens sowie des Ressourcenverbrauchs (insbesondere Strom) sind ausdrücklich Teil dieses Leistungsumfanges und aufzuzeigen Personalorganisation: 2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung 2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung Prozessqualität: 2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung 2.3.2 Betriebssicherheit 2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement Vorgaben für das Konzept: Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen. b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind. Ergänzende Hinweise: a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können. b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche). c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist. d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein. e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden. Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag. Loslimitierung: Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleiben-den Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden. Lot 2: Gemeinschaftsunterkunft: Handelshof 20 in 14478 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben: - Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 136 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind. - Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. - In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen. - Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten. - Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. - Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen. - Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume. - Führen einer Anwesenheitsliste. - Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. - Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates. - Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. - Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II). - Führen einer Besucherliste. - Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen. - Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner. - Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes. - Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.). - Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen. - Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen. - Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden. - Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen. - Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten. - Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen. - Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner. Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Leistungsumfang: 2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen. 2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung 2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur 2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung 2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung 2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben Personalorganisation: 2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung 2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung Prozessqualität: 2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung 2.3.2 Betriebssicherheit 2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement Vorgaben für das Konzept: Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen. b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind. Ergänzende Hinweise: a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können. b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche). c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist. d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein. e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden. Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag. Loslimitierung: Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden. Lot 3: Gemeinschaftsunterkunft: David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten und Migranten, ab dem 01.01.2023 unter folgenden Maßgaben: - Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 127 Geflüchteten und Migranten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind. - Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr besetzt und für die Landeshauptstadt Potsdam erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat zudem sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsunterkunft rund um die Uhr durch Eigenpersonal oder einen Sicherheitsdienst besetzt ist. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes richtet sich nach dem von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigten Sicherheitskonzept. Entsprechend des aktuellen Sicherheitskonzeptes sind hierfür Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten sowie an Feiertagen 2 Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Personalansatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. - In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete und Migranten im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich mitzuteilen. - Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ersetzt fehlendes oder defektes Material unverzüglich und trägt die dabei anfallenden Kosten. - Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. - Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen. - Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume. - Führen einer Anwesenheitsliste. - Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. - Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates. - Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. - Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen, das die Vorbeugung von und den Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt regelt. Das Gewaltschutzkonzept soll insbesondere auf den Schutz vulnerabler Personen vor Gewalt in der Einrichtung eingehen (vgl. auch Anlagen B I und B II). - Führen einer Besucherliste. - Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen. - Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner. - Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes. - Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.). - Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen. - Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht auf Kosten des Auftragnehmers zu bekämpfen und zu beseitigen. - Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden. - Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen. - Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten. - Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen. - Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen und Bewohner. Mit dem Angebot war vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: Leistungsumfang: 2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung. Die Umsetzung der Versorgung mit Internetzugängen zu Los 3 nur für Standort 3 unter Angabe der Sicherstellung einer Versorgung mit Internetanschlüssen. Hierbei sind die für die Nutzer anfallenden Kosten zu kalkulieren und die Höhe einer Kostenbeteiligung durch die Nutzer darzustellen. 2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung 2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur 2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung 2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung 2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben Personalorganisation: 2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung 2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung Prozessqualität: 2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung 2.3.2 Betriebssicherheit 2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement Vorgaben für das Konzept: Das Konzept sollte sich an einem Umfang von 27 DIN-A4 Seiten inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis orientieren. Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen. b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vorgesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind. Ergänzende Hinweise: a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können. b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z.B. 3 h pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche). c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist. d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein. e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z.B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden. Wenn ein Bieter in allen 3 Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in den beiden Losen den Zuschlag, in denen die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag. Loslimitierung: Sollte der Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.

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