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62,820,000 EUR

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GIS Engineering GmbH

Description

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) benötigt an verschiedenen Standorten, in Niedersachsen und Sachsen Anhalt Bergbaufachkräfte. Ab dem 1.1.2018 soll die DBE in die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) integriert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Überlassung qualifizierter Fachkräfte im Bereich Bergbau unte rBerücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dessen Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Höchstüberlassungsdauer und des Equal Pay. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für verschiedene qualifikationsspezifische Lose mit jeweils mehreren Verleihern vorgesehen. Insgesamt sind 8 Lose vorgesehen. Im Rahmen von losspezifischen Miniwettbewerben zwischen den jeweiligen losbezogenen Rahmenvertragspartnern werden im Rahmen des Leistungsabrufs die von den Verleihern vorgeschlagenen Fachkräfte ausgewählt. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Fachkräfte für die Bauüberwachung bei der Erstellung von großvolumigen Grubenbauenim Hartgestein angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers – überlassen werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Die zu überlassenden Fachkräfte müssen im Wesentlichen nachfolgendes Anforderungsprofil erfüllen (DerAuftraggeber behält sich jedoch eine Konkretisierung/Erweiterung/Reduzierung dieser Kriterien im Rahmen desAbrufs vor.): — Qualifikation eines Bergbauingenieurs, Bauingenieurs, Geologen oder gleichartigen Personals, — die Erfahrungen in möglichst vielen der nachfolgenden Bereiche: —— Nummerische Modellierung/Berechnung von Grubenbauen, —— Interpretation geotechnischer Messwerte im Hinblick auf die Bemessung des Ausbaus, —— Bauüberwachung von Grubenbauen mit großen Streckenquerschnitten, —— Bauüberwachung von Grubenbauen, die nach NÖT aufgefahren wurden, —— Der Abrechnung von Leistungen nach VOB/B, —— Einsatz von maschinellen Einrichtungen wie Teilschnittmaschinen, Fahrladern, Muldenkippern, Bohrwagenetc. — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1,G20, G25, G26.1, G37, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Instandhaltungspersonal angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers – überlassen wird. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Instand zu halten sind Befahrungsfahrzeuge, wie z. B. Mercedes Geländewagen GD, Mitsubishi L200, Personentransporter Mercedes, VW Caddy und Multicar, Großtransportfahrzeuge, wie z. B. GHH, Schopf und Paus Fahrlader mit 3 bis 15 t Nutzlast, 25 t und 30 t Muldenkipper sowie Teilschnittmaschinen der Fa.Noell, SMAG, IBS und Westfalia, Ankerbohrwagen, Grader, Beraubefahrzeuge, Spritzbetoneinrichtungen,Spritzbetonfahrzeuge, Hubbühnenfahrzeuge, Dieselgabelstapler (Still R70, Arktur), E-Gabelstapler (Still R60),Schlepper (Taurus I und III), Raupenbohrgerät, Kehrsaugmaschinen, Aggregate und Verbrennungsmotor,Anhänger, Kompressoren, hydraulische und pneumatische Komponenten. Darüber hinaus sind die zuvoraufgeführten Fahrzeuge und Maschinen zu führen und zu bedienen. Angefragt werden vorzugsweise Industriemechaniker/innen, Kfz-Mechaniker/innen und Kfz-Mechatroniker/innenoder vergleichbare Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung mit folgenden Qualifikationen: — einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung derartiger Fahrzeuge und Maschinen und im Schweißen, — qualifizierte Kenntnissen in hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Anlagen, — einschlägige Erfahrung im Führen und Bedienen derartiger Fahrzeuge und Maschinen, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1,G20, G25, G26.1, G39, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Hauer/innen /Geräteführer/innen angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers– überlassen werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Aufgabenumfang der Hauer/innen /Geräteführer/innen umfasst Auffahr-, Bohr-, Anker- und Ausbauarbeiten,letztere überwiegend mit Ankern, Maschendraht, Baustahlgewebe und Spritzbeton. Umfasst sind ferner Beraube-, Lade- und Transportarbeiten sowie das Führen und Bedienen der im Wesentlichen hierfür erforderlichen Fahrzeuge und Maschinen wie Teilschnittmaschinen, Sohlenfräse, Ankerbohrwagen,Spritzbetoneinrichtungen, Spritzbetonfahrzeuge, Beraubefahrzeuge, Fahrlader bis 15 t Nutzlast, Muldenkipperbis 30 t Nutzlast, Grader, Hubbühnenfahrzeuge und Befahrungsfahrzeuge. An vereinzelten Standorten umfasst der Aufgabenbereich weiterhin Maurer- und Betonarbeiten, Arbeiten in Rolllöchern, Arbeiten mit Holz, Erfahrungen im Altbergbau und Befähigungsscheininhaber für Sprengarbeitenunter Tage. Angefragt werden Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen: — einschlägige Berufserfahrung in o. a. Arbeiten, — einschlägige Erfahrungen im Führen und Bedienen von möglichst vielen der o. a. Fahrzeuge und Maschinen, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1,G20, G25, G26.1, G27, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Schachthauer/innen / Anschläger/innen angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers – überlassen werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Aufgabenumfang der Schachthauer/innen /Anschläger/innen umfasst die Instandhaltung von Pneumatik- und Hydraulikanlagen, die regelmäßige Prüfung und Säuberung der Schachteinbauten, Sümpfe,Füllörter, Rohrleitungen und des Schachtmauerwerks, Reparaturarbeiten am Schachtausbau und an den Schachteinbauten, die Durchführung von Seilfahrten, Schachttransporten sowie die regelmäßige Prüfung der mechanischen Komponenten der Seilfahrtanlagen gemäß BVOS. Angefragt werden Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen: — Kenntnisse von Hochdruckpumpenanlagen zur Bedienung der Schachtwasserhaltung, — einschlägige Berufserfahrung in möglichst vielen der o. a. Tätigkeitsbereiche, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1,G20, G25, G26.1, G41, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Die erforderlichen standortspezifischen Kenntnisse von den Schächten/Schachtförderanlagen erwirbt der Schachthauer/Anschläger arbeitsbegleitend in einem mehrmonatigen Ausbildungsprogramm. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Bergbau-Elektrofachkräfte angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers – überlassen werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Die Arbeiten einer Bergbau-Elektrofachkraft umfassen elektrotechnische Instandhaltungsarbeiten an der nachfolgenden Fahrzeuge und Maschinen: Befahrungsfahrzeuge, wie z. B. Mercedes Geländewagen GD, Mitsubishi L200, Personentransporter Mercedes, VW Caddy und Multicar, Großtransportfahrzeuge, wie z. B. GHH, Schopf und Paus Fahrlader mit 3 bis 15 t Nutzlast, 25 t und 30 t Muldenkipper sowieTeilschnittmaschinen der Fa. Noell, SMAG, IBS und Westfalia, Ankerbohrwagen, Grader, Beraubefahrzeuge,Spritzbetoneinrichtungen, Spritzbetonfahrzeuge, Hubbühnenfahrzeuge, Dieselgabelstapler (Still R70,Arktur), E-Gabelstapler (Still R60), Schlepper (Taurus I und III), Raupenbohrgerät, Kehrsaugmaschinen, Aggregate und Verbrennungsmotor, Anhänger, Kompressoren, hydraulische und pneumatische Komponenten.Von der Tätigkeit umfasst sind auch elektrische Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsschaltanlagensowie im Telefon- und Sprechfunknetz, Arbeiten an der Kfz-Elektrik, Fehlersuche und –analyse an speicherprogrammierbaren Systemen sowie das Prüfen von elektrischen Anlagen nach ElBergV. Angefragt werden Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung als Elektroniker/innen für Betriebstechnik oderfür Automatisierungstechnik mit folgenden Qualifikationen: — einschlägige Berufserfahrung in möglichst vielen der o. a. Tätigkeitsbereiche, — eine Schaltberechtigung bis 30 kV, — Kenntnisse in DIN VDE 0118, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1,G20, G25, G26.1, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Aufsichtspersonal – Maschinentechnik angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers –überlassen wird. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Es werden für die Beaufsichtigung der Arbeiten staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik angefragt, die folgende Qualifikationen aufweisen: — langjährige Erfahrung als Aufsichtsperson unter Tage im Salz- oder Erzbergbau oder vergleichbaren Bergbauzweigen, — einschlägige Erfahrungen in der Durchführung/Beaufsichtigung der Arbeiten des Instandhaltungspersonals, der Hauer/innen / Geräteführer/innen, der Schachthauer/innen /Anschläger/innen sowie der Bergbau-Elektrofachkräfte, — Erfahrungen in der Bauüberwachung von komplexen Anlagen und Änderungen an komplexen Anlagen, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1, G20, G25, G26.1, G37, G41, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Aufsichtspersonal – Elektrotechnik angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers –überlassen wird. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beimAuftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Es werden für die Beaufsichtigung der Arbeiten staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik angefragt, die folgende Qualifikationen aufweisen: — langjährige Erfahrung als Aufsichtsperson unter Tage im Salz- oder Erzbergbau oder vergleichbaren Bergbauzweigen, — einschlägige Erfahrungen in der Durchführung/Beaufsichtigung der Arbeiten des Instandhaltungspersonals, der Hauer/innen / Geräteführer/innen, der Schachthauer/innen / Anschläger/innen sowie der Bergbau- Elektrofachkräfte, — Erfahrungen in der Bauüberwachung von komplexen Anlagen und Änderungen an komplexen Anlagen, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1, G20, G25, G26.1, G37, G41, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3. Es ist vorgesehen, einen Arbeitnehmerüberlassungs-Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, aus dem im Rahmen des Miniwettbewerbs bei den verschiedenen Rahmenvertragspartnern (Verleihern) Aufsichtspersonal – Bergtechnik angeboten und – nach Entscheidung des Auftraggebers –überlassen wird. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Regelungen der Höchstüberlassungsdauer nicht überschritten werden und die Vergütung der beim Verleiher angestellten Arbeitskräfte, die beim Auftraggeber eingesetzt werden, den gesetzlichen Regelungen entspricht. Es werden für die Beaufsichtigung der Arbeiten staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Bergtechnik angefragt, die folgende Qualifikationen aufweisen: — langjährige Erfahrung als Aufsichtsperson unter Tage im Salz- oder Erzbergbau oder vergleichbaren Bergbauzweigen, — einschlägige Erfahrungen in der Durchführung/Beaufsichtigung der Arbeiten des Instandhaltungspersonals, der Hauer/innen / Geräteführer/innen, der Schachthauer/innen / Anschläger /innen sowie der Bergbau-Elektrofachkräfte, — Erfahrungen in der Bauüberwachung von komplexen Anlagen und Änderungen an komplexen Anlagen, — Zwingend: Gesundheitliche Eignung entsprechend den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.1, G20, G25, G26.1, G37, G41, — Zwingend: Klimatauglichkeit nach KlimaBergV, — Zwingend: Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §§ 12b AtG, 3 Abs. 3 AtZüV, mindestens Kategorie 3.

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