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Planungsleistungen zum Neubau einer Kita

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Value

214,000 EUR

Current supplier

freianlage.de Landschaftsarchitektur

Description

Die Gemeinde Brieselang liegt 17 Kilometer westlich von Berlin-Spandau am Schnittpunkt von Berliner Autobahnring, Havelkanal und Bahnlinie Berlin-Hamburg innerhalb des Berliner Urstromtals. Bis zum Zentrum Berlins sind es etwa 30 Kilometer. Die Ortsteile Bredow und Zeestow befinden sich bereits an den Hängen der Nauener Platte, die das Urstromtal südlich begrenzt. Bis zur Landeshauptstadt Potsdam sind es 25 Kilometer. In unmittelbarer Nähe am Südostrand der Gemeinde befindet sich der Nymphensee, einer der saubersten Seen Brandenburgs. Die neue Kindertagesstätte soll in Brieselang/OT Zeestow in der Gottlieb-Daimler-Straße entstehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brieselang, liegt innerhalb eines Bebauungsgebietes und ist unbebaut. Ein Bebauungsplan liegt vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das neue Gebäude hat den Festsetzungen des B-Planes zu entsprechen. Der Neubau der Kita soll in Massivbauweise für ca. 104 Kinder inklusive Außenanlagen errichtet werden. Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben: - Gebäudeplanung (Los 01), - Tragwerksplanung (Los 02), - TGA (Los 03), - Freianlagen (Los 04) Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 04. Lot 1: Die Gemeinde Brieselang beabsichtigte ursprünglich, eine Kita auf dem in Rede stehenden Grundstück in Modulbauweise zur errichten. Diese Absicht wurde im Jahr 2019 verworfen und das Planungsbüro PST aus Werder (Havel) mit einer geänderten konzeptionellen Vorplanung zur Lösungsfindung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Planung, die Teile der Entwurfsplanung im Sinne der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI darstellen, sind dieser Leistungsbeschreibung als Anlage 1 beigefügt und sollen bei der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe Berücksichtigung finden. Die PST GmbH hat bereits Interesse an der weiteren Planung bekundet. Es ist daher davon aus-zugehen, dass sich die PST GmbH am vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen wird. Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planunterlagen in Anlage (s.o.). Der vorliegende Entwurf basiert auf den Rastermaßen der ursprünglich angedachten Errichtung in Modulbauweise. Grundrisse/ Architektur sind zu übernehmen und nur hinsichtlich der Änderung von Modulraster in Mauerwerksmaße und ggf. Anpassung der nichtpädagogischen Flächen zu überarbeiten. Somit ist die Leistungsphase 3 der HOAI nur in Teilen zu erbringen. Die Außenwand zum Flurstück 42 (jetzt Hortgelände) ist so planen/ herzustellen, dass zu einem jetzt noch unbestimmten Zeitpunkt ein Verbindungbau zu einem weiteren Gebäude auf dem Flur-stück 42 (für ca. 50 Kinder) dort Problemlos (ohne große Abrissmaßnahmen) errichtet/ angebaut werden kann. (Skizze s. Anlage) Die notwendigen acht Stellplätze sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung auf einem Nachbargrundstück oder im Straßenraum realisiert werden. Aufgrund der Bodenverhältnisse, die sich im Einzelnen aus dem Baugrundgutachten der baulab-Prüfstelle Brandenburg vom 07.09.2018 (Anlage 2) ergeben, liegt der Grundwasserstand im Ex- tremfall bei 50 - 60 cm unter Geländeoberfläche. Hierdurch gestaltet sich die Versickerung des kompletten Regenwassers auf dem Grundstück voraussichtlich schwierig. In der Gottlieb-Daimler-Straße ist ein Regenwasserkanal vorhanden, welcher als Überlauf eventuell genutzt werden kann. Zudem besagt das Gutachten, dass auf dem Grundstück Z2-Boden vorliegt und daher ein partieller Bodenaustausch notwendig sein wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten vom 07.09.2018.

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