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Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)

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Value

401,245 EUR

Current supplier

MAN Truck & Bus Deutschland GmbH

Description

Für die Freiwillige Feuerwehr Niederlehme in Königs Wusterhausen soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzueg (HLF 20) nach DIN 14 530 Teil 27 geliefert werden, gemäß Leistungsbeschreibung (Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau). Lot 1: Fahrgestell Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 1.) Der Auftragnehmer von Los 1 (Fahrgestellhersteller) hat nach Auftragserteilung und nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer von Los 2 (Aufbauhersteller) das Fahrgestell zum Herstellerwerk vom Aufbauhersteller zu liefern. Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) soll spätestens 36 Monate nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber ausgeliefert werden. 2.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. 3.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2). 4.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren. Lot 2: Aufbau Feuerwehrtechnischer Aufbau zu Los 1 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20) 1.) Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ist verbindlich bis spätestens 36 Monate nach Auftragsteilung an den Auftraggeber auszuliefern. 2.) Werden in der Ausschreibung Produkte bestimmter Hersteller gefordert, sind diese mit dem Hinweis "oder gleichwertig" gekennzeichnet, so muss bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden. 3.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. 4.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2). 5.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren.

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