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Electricity

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Value

578,424 EUR

Current supplier

envintra Energiehandels Ges. m. b. H.

Description

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Belieferung der Stromabnahmestellen der Auftraggeberin mit elektrischer Energie. In den Anlagen 1a bis 1i und 2 zur Leistungsbeschreibung -verzeichnis der Abnahmestellen Los 1 bis 9 sind die einzelnen Abnahmestellen numerisch aufgelistet. Der Auftragnehmer hat Zusätzlich die Möglichkeit der Lieferung von 100-prozentigem Ökostrom vorzuhalten. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie. Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere: — Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; — Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie — Lieferung der elektrischen Energie.

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