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Description

Das BMVI hat 2016 das Förderprogramm „Modernitätsfonds“ (im Folgenden: „mFUND“) etabliert und in einer Förderrichtlinie verankert. Der mFUND ist ein datenbasiertes Forschungs- und Entwicklungsprogramm (FuE) mit dem Ziel, Investitionen in die digitale Mobilität und Vernetzung in Deutschland anzustoßen. Mit dem Programm sollen die vorhandenen Datensätze im Geschäftsbereich des BMVI im Sinne eines Open Data-Ansatzes für alle interessierten Akteure geöffnet werden. Der mFUND leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Digitalen Agenda der Bundesregierung, zur Geoinformationsstrategie des BMVI und zur nationalen Umsetzung der Open Data-Charta der G8. Das Programm stiftet Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung: In den geförderten FuE-Projekten werden auf Basis der vom BMVI bereitgestellten Daten systematisch innovative Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten entwickelt und Datenbedarfe der Zukunft identifiziert. Auf diese Weise werden beispielsweise Effizienzsteigerungen in der Alltagsmobilität, die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft und eine bessere Datengrundlage für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben angestoßen. Der mFUND schließt eine große Bandbreite ressortrelevanter Themenbereiche, die Daten als Grundlage für technischen Fortschritt und Optimierung benötigen, ein. Dazu zählen z. B. Datenanwendungen für neue Mobilitätsmodelle, Daten für Infrastrukturplanung und -management, Wetter und Klima sowie in verwandten Bereichen wie Umweltdaten und Smart Cities. Über die in der Förderrichtlinie definierten übergreifenden Schwerpunkte hinaus werden jeweils in Förderaufrufen konkretisierende Inhalte und Themen vorgegeben. Ziel ist es insbesondere, den Fokus auf noch nicht hinreichend vertretene Fördernehmer, Themen, Regionen oder methodische Ansätze zu legen, so dass das Portfolio des Gesamtprogramms kontinuierlich erweitert und neue Impulse für die Mobilität 4.0 gesetzt werden.Die Förderinitiative mFUND (Modernitätsfonds) unterstützt als datenbasiertes Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Entwicklung digitaler Geschäftsideen für die Mobilität 4.0. Ziel des Programms ist es, auf Basis bestehender oder neuer Datensätze und unter Mitwirkung externer Akteure geeignete, sekundäre Anwendungs- und Vernetzungsmöglichkeiten über die bisherige Nutzung hinaus systematisch zu identifizieren und die Entwicklung innovativer, datenbasierter Anwendungen zu unterstützen. Hierbei wird ein konsequenter Open-Data-Ansatz verfolgt. Für die erste Programmphase von 2016 bis 2020 wurden 200 Mio. EUR bereitgestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2021 ist der mFUND bis 2023 mit insgesamt rund 120 Mio. EUR verankert. Weiterhin ist geplant, ab dem Jahr 2021 ff. jeweils bis zu 75 Mio. EUR zusätzliche Mittel im Zuge der Maßnahme nach §17 des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) zu beantragen und im Rahmen eines mFUND-Sonderaufrufes zu bewilligen. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ trat am 4. Juni 2016 in Kraft und ist in der aktuellen Fassung befristet bis zum 30. September 2020. Entsprechend der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zur Fortführung des Förderprogramms wird gegenwärtig eine Aktualisierung der Förderrichtlinie für die neue Förderperiode ab 2021 vorgenommen. Für die operative Umsetzung des mFUND unter der laufenden und zukünftigen Förderrichtlinie vergibt das BMVI einen Auftrag für eine externe Projektträgerschaft. Mit Stand zum 30.6.2020 wurden bisher über 220 Projekte durch den mFUND gefördert. Ein wesentliches Merkmal des mFUND ist die Kombination der 3 Förderinstrumente „Datenbereitstellung“, „Vernetzung von Akteuren“ und die „finanzielle Förderung". Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Förderung der FuE-Projekte erfolgt gemäß Förderrichtlinie in zwei Förderlinien. Bei Vorhaben der Förderlinie 1 „Ausarbeitung von Projektvorschlägen und Vorstudien“, die kontinuierlich beantragt werden können, können Förderbeträge bis zu 100 000 EUR, bei Vorhaben der Förderlinie 2 „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ bis zu 3 Mio. EUR bewilligt werden. Es ist geplant, diese Summen in der zweiten Phase des mFUND ab 1.10.2021 zu erhöhen. Für Projektideen in der Förderlinie 2 erfolgen mehrmals im Jahr Förderaufrufe, die auf der BMVI-Internetseite www.bmvi.de bekannt gegeben werden. Für die Jahre von 2021 bis 2024 wird für den mFUND mit einem jährlichen Programmvolumen in Höhe von rund 40 Mio. gerechnet. Hinzu kommen thematisch definierte Sonderaufrufe, so dass das Programmvolumen für die kommende Förderperiode derzeit auf bis zu 160 Mio. EUR (Bewilligungsvolumen 2021-2024) geschätzt wird. Zusätzlich müssen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers jährlich weitere 75 Mio. EUR aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) gebunden werden. Nach Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber voraussichtlich im Dezember eines Jahres, erfolgt zeitnah der dazugehörige Sonderaufruf, so dass die Skizzenprüfung im 1. Quartal des Jahres eingeplant werden kann. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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