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Value
737,580 EUR
Current supplier
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Description
Der Auftraggeber sucht Auftragnehmer, die die Moderation und fachliche Unterstützung von Fokusgruppen in den Dienststellen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß dem ArbSchG auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen übernehmen. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages ist die sich an die Mitarbeiterbefragung anschließende Feinanalyse/Interpretation der Befragungsergebnisse und Maßnahmenerarbeitung in Fokusgruppen. Die bei der Befragung identifizierten Gefährdungen bzw. Belastungsfaktoren sollen unter aktiver Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter analysiert und Maßnahmen zur Verbesserung ausgearbeitet werden. In jeder Dienststelle werden Fokusgruppen aus ca. 8-10 Beschäftigten gebildet, die gemeinsam Lösungen für die aufgrund der Mitarbeiterbefragung identifizierten Belastungsfaktoren erarbeiten sollen. Um die Arbeit dieser Gruppen qualitativ zu sichern, wird sie der Aufragnehmer zielorientiert begleiten. Los 1 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Oberfinanzdirektion Karlsruhe“ (ca. 1 200 Beschäftigte in 5 Teilbereichen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca.35 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 5 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppenbegleiten. Diese beinhaltet: — die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen, — die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und — die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes. Los 2 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Staatlichen Hochbauämter“ (ca. 650 Beschäftigte in 6 Dienststellen an den Standorten Freiburg, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Ulm) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 38 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 6 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet: — die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen, — die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und — die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes. Los 3 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 1“ (ca. 5 300 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet: — die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen, — die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und — die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes. Los 4 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 2“ (ca. 5 000 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet: — die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen, — die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und — die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes. Los 5 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 3“ (ca. 3 600 Beschäftigte in 17 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 119 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 17Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet: — die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen, — die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und — die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen abgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die OberfinanzdirektionKarlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes.
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