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Patientenportal-Lösung

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Value

0.01 EUR

Current supplier

Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH

Description

Der Auftraggeber (folgend auch AG genannt) hat es sich zum Ziel gesetzt, in 2022 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in einem ersten Pilotprozess einer Fachdisziplin in einem durch den AG vertretenen Krankenhausstandort in Betrieb zu gehen (mit späterem Rollout auf alle weiteren durch den AG vertretenen Krankenhausstandorte und Fachdisziplinen), wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch die Erfüllung der KANN-Kriterien aufzeigen soll. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (folgend KIS genannt) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS und der Telematik-Infrastruktur erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche - Aufnahmemanagement - Behandlungsmanagement - Entlassmanagement Die Bereiche Aufnahmemanagement und Behandlungsmanagement des Patientenportals (gem. KHZG MUSS-Kriterien Fördertatbestand 2) müssen als On Premise-Lösung beim AG angeboten werden. Zudem muss der Anbieter zwingend einen 24 x 7-Support durchgängig in deutscher Sprache anbieten, die Applikationssoftware und der Support müssen in deutscher Sprache sowie die Betreuung / Support aus Deutschland erfolgen. Insgesamt ist durch den Auftraggeber ein durchgängiges Patientenportal über alle Tatbestände gemäß KHZG (Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Überleitungsmanagement) zu liefern und umzusetzen. Lot 1: Der Auftraggeber (folgend auch AG genannt) hat es sich zum Ziel gesetzt, in 2022 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in einem ersten Pilotprozess einer Fachdisziplin in einem durch den AG vertretenen Krankenhausstandort in Betrieb zu gehen (mit späterem Rollout auf alle weiteren durch den AG vertretenen Krankenhausstandorte und Fachdisziplinen), wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch die Erfüllung der KANN-Kriterien aufzeigen soll. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (folgend KIS genannt) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS und der Telematik-Infrastruktur erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche - Aufnahmemanagement - Behandlungsmanagement - Entlassmanagement Die Bereiche Aufnahmemanagement und Behandlungsmanagement des Patientenportals (gem. KHZG MUSS-Kriterien Fördertatbestand 2) müssen als On Premise-Lösung beim AG angeboten werden. Zudem muss der Anbieter zwingend einen 24 x 7-Support durchgängig in deutscher Sprache anbieten, die Applikationssoftware und der Support müssen in deutscher Sprache sowie die Betreuung / Support aus Deutschland erfolgen. Insgesamt ist durch den Auftraggeber ein durchgängiges Patientenportal über alle Tatbestände gemäß KHZG (Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Überleitungsmanagement) zu liefern und umzusetzen. Da bisher keine Portallösung beim AG vorhanden ist, ist eine 1:1-Ablösung bisheriger Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes nicht erforderlich. Jedoch soll wie vorstehend beschrieben mit einer die Leistungsinhalte abdeckenden Teststellung in einer Fachdisziplin gestartet werden. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung über alle Fachdisziplinen angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, im Einzelfall und (als erkennbar) Untermenge Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard- )Schnittstelle wie noch unter dem Punkt Schnittstellen aufgezeigt existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offenzulegen und vom Anbieter eigenständig zu pflegen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - eine graphische Oberfläche, - ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten - Servern bei ausgewählten Subsystemen (z. B. Labor, RIS, DMS etc.) und dem KIS, - Hardwareunabhängigkeit, - Client-Server-Lösung, - lauffähig unter Citrix / WTS, - lauffähig unter virtueller Serverhardware (Applikation), - die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses, - keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden - Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen (HL7 / FHIR, DICOM, HCM, RFC, BAPI, Rest API etc.), - IHE-Konformität, - Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems, - ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und - eine anwenderfreundliche Programmbedienung. Es darf zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern keine Kompatibilitätsprobleme geben (konkret im Einsatz befindlich derzeit Cloverleaf). Das System muss den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus der Portallösung gewonnene Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiter bearbeitet werden können. Die detaillierten Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis in den folgenden Punkten zu entnehmen. Vom Bieter wird die umfassende Verantwortlichkeit für die Software und Dienstleistung sowie Softwarepflege / Support im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Für die Hardware, welche vom AG nach den Vorgaben des Auftragnehmers (folgend auch AN genannt) beigestellt wird, ist der AN verbindlich im Rahmen der Angebotsabgabe gemäß Dimensionierungszusicherung in dieser Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber wird die Hardware (nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst beschaffen. Der Bieter hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware vorzugeben. So dennoch Hardware über die Stellung durch den AG hinaus erforderlich ist, hat der AN diese aufzuzeigen und anzubieten. Es ist eine zentrale Installation im Rechenzentrum des Auftraggebers in Bochum für alle Einrichtungen des Auftraggebers vorgesehen (redundante Auslegung des Rechenzentrums der anzubietenden Lösung). Dort stehen auch die KIS Installationen, an welche es sich anzubinden gilt (7 Trägergesellschaften mit 9 IK Nummern, dabei 8 KIS Datenbanken). +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Achtung: Der Anbieter muss im Besitz der Applikationssoftware und der technischen Ausstattung zur Anpassung des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eine Vorname etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können (zutreffend für das Patientenportal selbst, ausgenommen vom KIS-Anbieter supportete Portallösungen, dann auch KIS-Anbieter mit einer derartigen Lösung zulässig). +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

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