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Tierhaltungsausstattung

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Value

133,214 EUR

Current supplier

ibs | tecnomara GmbH

Description

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim führt im Institutsgebäude NWZ II (Naturwissenschaftliches Zentrum II) Pfaffenwaldring 57 (Biologie) im Universitätsbereich Stuttgart-Vaihingen eine Sanierung von Laborflächen für eine Neuberufung für das Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme (IBBS) durch. Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten wird im laufenden Betrieb des Gebäudes die Tierhaltungsausstattung für die Abteilung eingebaut. Vorgesehene Fertigstellung Sanierungsarbeiten: Januar 2022 Erstellung Werk- und Montageplanung: November 2021 Lieferung Tierhaltungsausstattung: 6 Wochen nach Aufforderung durch den AG, jedoch frühestens 31.01.2022 Gegenstand des Leistungsverzeichnis: Tierhaltungsausstattung im Gebäude NWZ II an der Universität Stuttgart. Das Leistungsverzeichnis besteht aus vier Losen, für die separat geboten werden kann. Das Los 1 umfasst eine Umsetzstation S2 Das Los 2 umfasst eine Umsetzstation Das Los 3 umfasst Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik) Das Los 4 umfasst Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratten Lot 1: Umsetzstation S2 Umsetzstation S2 nähere Angaben hierzu finden Sie im Leistungsverzeichnis 21-204 Die Umsetzstation wird in den Tierhaltungsräumen mit Luftstromschrankhaltung aufgestellt. Das anzubietende Gerät wird für das Umsetzen der Tiere vorgesehen. Entsprechend ist die Frontschieberöffnung / Eingriffshöhe so zu bemessen, dass komplett zusammengebaute Käfig eingebracht werden können. Die in diesem LV anzubietende Umsetzstation (ein- oder beidseitig bedienbar, höhenverstellbar, mobil) ist für das Umsetzen in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen. Als Beleuchtungsmittel sind LEDs vorzusehen, auch wenn dies im Einzelteiltext nicht explizit gefordert wird. Diese müssen den Arbeitsbereich gleichmäßig ausleuchten. Das Gerät wird über das mitzuliefernde Kabel an Steckdosen angeschlossen. Die gesamte Ausstattung ist begasbar mit Wasserstoffperoxid sowie beständig gegenüber üblichen Desinfektions- und Reinigungsmittel auszuführen. Im Tierhaltungsbereich des Gebäudes NWZ II ist mit Türen mit lichter Höhe von ca. 205 cm ausgestattet. Die vorgesehene Umsetzstation muss ohne Demontageaufwand durch diese Türen geschoben werden können. Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor. Lot 2: Umsetzstation Umsetzstation, nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104 Die Umsetzstation wird in den Tierhaltungsräumen mit IVC-Käfighaltung aufgestellt. Das anzubietende Gerät wird für das Umsetzen der Tiere vorgesehen. Entsprechend ist die Frontschieberöffnung / Eingriffshöhe so zu bemessen, dass komplett zusammengebaute Käfig eingebracht werden können. Die in diesem LV anzubietende Umsetzstation (beidseitig bedienbar, höhenverstellbar, mobil) ist für das Umsetzen in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen. Als Beleuchtungsmittel sind LEDs vorzusehen, auch wenn dies im Einzelteiltext nicht explizit gefordert wird. Diese müssen den Arbeitsbereich gleichmäßig ausleuchten. Das Gerät wird über einen Kabelroller an einer Steckdose angeschlossen. Die gesamte Ausstattung ist begasbar mit Wasserstoffperoxid sowie beständig gegenüber üblichen Desinfektions- und Reinigungsmittel auszuführen. Die Tierhaltungsräume im Dachcontainer des Gebäudes NWZ II sind mit Türen mit lichter Höhe von ca. 194 cm ausgestattet. Die vorgesehenen Umsetzstation muss ohne Demontageaufwand durch diese Türen geschoben werden können. Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor. Lot 3: Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik) Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik), nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104 Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Lot 4: Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratten Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratte, nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104 Die in diesem LV anzubietende Luftstromschränke sind für die Haltung von Mäusen und Ratten in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen. Im Tierhaltungsbereich des Gebäudes NWZ II ist teilweise mit Türen mit lichter Höhe von ca. 194 cm ausgestattet. Die vorgesehenen Luftstromschränke müssen ohne Demontageaufwand durch diese Türen geschoben werden können. Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor.

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