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Health and social work services
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Physiotherapie Claudia Kobler
Description
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. 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Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. 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Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“.
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