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Gärtnerische Pflege 2023_Verlängerungsoption bis 2027_Teilbereiche im Bezirk Nord und West
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0.19 EUR
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Schuler Service GmbH & Co KG
Description
Gärtnerische Grünflächenpflege Lot 1: 24.4 Praunheim Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 218.932 m² Rasenflächen ca. 98.653 m² Gehölze und Bodendecker ca. 6.122 m² Wegeflächen ca. 3.605 m² Fallschutzflächen ca. 5.867 m² Sonderflächen (Wasseranlage, Kletterpflanzen) Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 2: 24.5 Römerstadt Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 87.932 m² Rasenflächen ca. 35.236 m² Gehölze und Bodendecker ca. 757 m² Wegeflächen ca. 2.150 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 3: 24.6 NW-Stadt Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 107.186 m² Rasenflächen ca. 55.200 m² Gehölze und Bodendecker ca. 766 m² Wegeflächen ca. 2.881 m² Fallschutzflächen ca. 1.500 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 4: 24.7 Heddernheim Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 78.436 m² Rasenflächen ca. 53.530 m² Gehölze und Bodendecker ca. 696 m² Wegeflächen ca. 2.592 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 5: 24.8 Rosa-Luxemburg-Straße Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 17.030 m² Gehölze und Bodendecker ca. 57.502 m² Sonderflächen (Straßenmittelstreifen, Kletterpflanzen, Skateranlage) Hier ist eine verkehrsrechtliche Anordung für Arbeiten im Straßenbereich zwingend erforderlich. Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 6: 24.9 Kalbach Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 87.540 m² Rasenflächen ca. 53.040 m² Gehölze und Bodendecker ca. 486 m² Wegeflächen ca. 2.006m² Fallschutzflächen ca. 762 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 7: 24.12 Harheim Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 24.744 m² Rasenflächen ca. 14.110 m² Gehölze und Bodendecker ca. 291 m² Wegeflächen ca. 2.006 m² Fallschutzflächen ca. 3.251 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 8: 24.13 Nieder-Erlenbach Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 17.034 m² Rasenflächen ca. 15.345 m² Gehölze und Bodendecker ca. 77 m² Wegeflächen ca. 1.235 m² Fallschutzflächen ca. 1.246 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 9: 24.14 Riedberg Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 155.893 m² Rasenflächen ca. 48.707 m² Gehölze und Bodendecker ca. 1.339 m² Wegeflächen ca. 8.103 m² Fallschutzflächen ca. 73 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 10: 25.3 Nied Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 183.783 m² Rasenflächen ca. 18.030 m² Gehölze und Bodendecker ca. 28.340 m² Wegeflächen ca. 1.603 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 11: 25.3 Nied_ Reinigung + Laub Laubbeseitigung und Reinigung:: ca. 279.851 m² Reinigung ca. 280.523 m² Laubbeseitigung Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Laubsauggeräte sind nicht gestattet. Lot 12: 25.9 Rödelheim Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 92.422 m² Rasenflächen ca. 36.650 m² Gehölze und Bodendecker ca. 2.294 m² Wegeflächen ca. 782 m² Fallschutzflächen ca. 867 m² Sonderflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 13: 25.9 Rödelheim_ Reinigung + Laub Laubbeseitigung und Reinigung: ca. 191.510 m² Reinigung ca. 171.313 m² Laubbeseitigung Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Laubsauggeräte sind nicht gestattet. Lot 14: 25.10 Hausen Gärtnerische Pflege, inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 31.184 m² Rasenflächen ca. 21.430 m² Gehölze und Bodendecker ca. 31 m² Wegeflächen ca. 122 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 15: 25.10 Hausen_ Reinigung + Laub Laubbeseitigung und Reinigung: ca. 60.865 m² Reinigung ca. 60.865 m² Laubbeseitigung Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Laubsauggeräte sind nicht gestattet. Lot 16: 25.11 Griesheim Gärtnerische Pflege, inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 165.569 m² Rasenflächen ca. 48.680 m² Gehölze und Bodendecker ca. 7.077 m² Wegeflächen ca. 2.187 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 17: 25.11 Griesheim_ Reinigung + LAub Laubbeseitigung und Reinigung: ca. 283.634 m² Reinigung ca. 279.781 m² Laubbeseitigung Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Laubsauggeräte sind nicht gestattet. Lot 18: 25.12 Rebstock Gärtnerische Pflege, inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von: ca. 236.026 m² Rasenflächen ca. 12.090 m² Gehölze und Bodendecker ca. 2.981m² Wegeflächen ca. 177 m² Fallschutzflächen Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen. In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen. In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden. Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Lot 19: 25.12 Rebstock_ Reinigung + Laub Laubbeseitigung und Reinigung: ca. 114.545 m² Reinigung ca. 263.515 m² Laubbeseitigung Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf befestigten Flächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat. Laubsauggeräte sind nicht gestattet.
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