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Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing im Wege einer Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden im Landkreis Leer

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Value

1 EUR

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AGL Activ Services GmbH

Description

Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden und eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Leer über eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält die wesentlichen Anforderungen an die Einzelleasingverträge sowie an die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Mitarbeiter. Die Einzelleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen. Lot 1: Die Auftraggeber sind verschiedene Gemeinden und kreisangehörige Städte sowie eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Leer in Niedersachsen mit insgesamt rund 135.000 Einwohnern. Als kommunale Gebietskörperschaften i.S.d. § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Auftraggeber kommunale Arbeitgeber und gehörn dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. an, sodass die insgesamt rund 1.600 Arbeitnehmer der Auftraggeber dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst („TVöD“) unterfallen. Dieser wurde mit Wirkung zum 1. März 2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 („TV-Fahrradleasing“) ergänzt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Auftraggeber die Umsetzung des TV-Fahrradleasing, der es ihr ermöglicht, unter Nutzung dieser tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder i. S. d. § 63a StVZO („Fahrräder“) sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Nutzung bereit zu stellen.Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmern einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter der Auftraggeber geschlossen werden können. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a. (1) Einführung der Rahmenvereinbarung in die Verwaltungsstrukturen der Auftraggeber, insbesondere durch Verfügbarkeit eines (stellvertretenden) Projektleiters sowie Schulung der Personalverantwortlichen bei den Auftraggebern; (2) Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch Betrieb einer Online-Plattform und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die bei den Auftraggebern verantwortlichen Personen, etwa bei Fragen zu Einzelleasingverträgen; (3) Bereitstellung von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör (z. B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Mitarbeiters aufgrund eines Einzelleasingvertrages zwischen einem Auftraggeber als Leasingnehmer und dem Auftragnehmer als Leasinggeber; (4) Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern; (5) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle und Abwicklung des Störfallmanagements sowie (6) Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den Fahrrädern. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen.Es ist davon auszugehen, das über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung höchstens 1.600 Einzelleasingverträge abgeschlossen werden.

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