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Neubau Lagerplatz Tiefbau und Revierunterkunft Baumkolonne

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229,678.09 EUR

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Architekturwerk Gesellschaft von Architekten GmbH

Description

Der gegenwärtig genutzte Lagerplatz des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) am Standort Alt-Friedrichsfelde 60 steht zukünftig wegen Errichtung zweier neuer Gebäude nicht mehr zur Verfügung. Auf dem Grundstück Am Wasserwerk 21 wird ein neuer Revierstützpunkt für die Baumkolonne FB III Grünflächenmanagement geplant, komplettiert durch Flächen für Reparaturen und Materiallagerung. Lagerflächen und Werkstattgebäude für den FB I Straßenunterhalt sind dort ebenso vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Lot 1: Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Das Grundstück befindet sich in der Straße Am Wasserwerk 21 innerhalb des Gewerbegebietes Herzbergstraße, welches sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Lichtenberg befindet. Die Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung und schließt an die Landsberger Allee im Norden sowie die Herzbergstraße im Süden an. Auf dem Grundstück Am Wasserwerk 21 wird ein neuer Revierstützpunkt für die Baumkolonne FB III Grünflächenmanagement geplant, komplettiert durch Flächen für Reparaturen und Materiallagerung. Lagerflächen und Werkstattgebäude für den FB I Straßenunterhalt sind dort ebenso vorgesehen. Es befinden sich keine Gebäude auf der Fläche, jedoch sind befestigte Flächen aus Beton bzw. Pflaster zurück zu bauen. Mit anteiligem Bodenaustausch ist aufgrund der Bodenbelastung zu rechnen. Aufgrund der überwiegend befestigten Flächen für den neuen Revierstützpunkt und vorhandener Baugrundverhältnisse ergeben sich erhöhte Aufwendungen für den Bodenaushub, Gründungs- und Bettungsflächen. Das Bedarfsprogramm sieht folgende Vorzugsvariante des Neubaus vor: Es werden im Wesentlichen beheizte Garagen, sowie Sozial- und Büroräume einerseits erforderlich, andererseits müssen diverse Lager- und Werkstattflächen auf dem Grundstück untergebracht werden. Über die geplante Parallelstellung der beiden Baukörper ergibt sich eine Zonierung der Flächen und die Möglichkeit einer Umfahrung mit Einbahnstraßenprinzip. Der zweigeschossige Baukörper, welcher die Garagen im Erdgeschoss und die Sozialräume, sowie Büroflächen im 1. Obergeschoss aufnimmt, flankiert die Straße Am Wasserwerk und bildet mit seiner 2-Geschossigkeit eine Betonung der straßenbegleitenden Bebauung. Das 1-geschossige Werkstatt- und Lagergebäude ist versetzt parallel dazu anzuordnen. Die Grundstücksfläche wird neben den Baukörpern, auf der gesamten zu bewirtschaftende Fläche (ausgenommen Vorgartenzone) befestigt und steht damit nahezu komplett für Nutzungen zur Verfügung. Mit der geplanten Baukörperstellung können mehrere Bereiche der Außenanlagen entstehen: -straßenseitige Vorgartenzone vor dem Hauptbaukörper, -Innenhof als zentraler Wirtschaftshof, -ostseitige befestigte Fläche mit PKW-Stellplätzen, -nordseitige befestigte Fläche (flexibel nutzbar). Der Entwurf der Vorzugsvariante aus der Phase des Bedarfsprogramms ist in den Phasen der Bauplanung und Baudurchführung weiter zu verfolgen und umzusetzen. Das neue Gebäude kann mit sämtlichen anliegenden Medien von der Straße Am Wasserwerk aus neu versorgt werden. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich wird nach § 34 BauGB beurteilt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Grundstück Bestandteil der Kulisse des Stadtentwicklungsplanes Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (StEP Industrie und Gewerbe) ist. Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan XVII-B1 ist noch nicht rechtskräftig. Im Zuge des Planungsprozesses sind weitere Abstimmungen mit den Fachämtern Stadtplanung, Umwelt und Naturschutz und Grünflächen erforderlich. Neben der architektonischen Lösung sind insbesondere die Themen Regenwasserversickerung, sowie Umgang mit Altlasten in nächsten Planungsschritten weiter zu konkretisieren. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 5.227.840,00 € Brutto. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB vom Mai 2022. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben. (keine abschließende Auflistung).

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