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Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung von Zusatzversicherungen nach § 194 Abs. 1a SGB V
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Value
0.01 EUR
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Deutsche Krankenversicherung AG
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist eine "Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung von Zusatzversicherungen nach § 194 Abs. 1a SGB V". Gesucht wird eine Auftragnehmerin/ein Auftragnehmer, die/der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet, die von der AOK Hessen an ihre Versicherten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland vermittelt werden. Die AOK Hessen beabsichtigt, insoweit ausschließlich für die künftige Auftragnehmerin/den künftigen Auftragnehmer tätig zu werden und nur die Tarife dieser Ausschreibung und vergaberechtlich möglicher Auftragserweiterungen an die eigenen Neu- und Bestandskunden zu vermitteln. Die Vermittlung sonstiger Tarife der künftigen Auftragnehmerin/des künftigen Auftragnehmers durch die Auftraggeberin hinaus oder die Vermittlung an Dritte, die nicht Versicherungsnehmer der AOK Hessen sind, ist ausgeschlossen. Lot 1: Gegenstand der Ausschreibung ist eine "Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung von Zusatzversicherungen nach § 194 Abs. 1a SGB V". Gesucht wird eine Auftragnehmerin/ein Auftragnehmer, die/der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet, die von der AOK Hessen an ihre Versicherten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland vermittelt werden. Die AOK Hessen beabsichtigt, insoweit ausschließlich für die künftige Auftragnehmerin/den künftigen Auftragnehmer tätig zu werden und nur die Tarife dieser Ausschreibung und vergaberechtlich möglicher Auftragserweiterungen an die eigenen Neu- und Bestandskunden zu vermitteln. Die Vermittlung sonstiger Tarife der künftigen Auftragnehmerin/des künftigen Auftragnehmers durch die Auftraggeberin hinaus oder die Vermittlung an Dritte, die nicht Versicherungsnehmer der AOK Hessen sind, ist ausgeschlossen. Die Kooperationsvereinbarung beginnt am 01.10.23 u. endet am 30.09.24. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Mon., wenn d. AOK o. die/der Kooperationspartner/in sie nicht mit einer Frist von 3 Mon. jeweils zum Ende d. laufenden Kooperationszeit kündigt. Max. sind 4 Verlängerungen mgl. Die Kooperation endet in jedem Fall spätestens m. Ablauf d. 30.09.28, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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