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Loses Mobiliar

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561,486.4 EUR

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KESSLER & SÖHNE Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG

Description

Los 1: ca. 370 St. Spindschränke für Umkleiden 9 St. Sitzbänke für Umkleiden Los 2: ca. 130 St. Schränke für Bürobereiche 67 St. Rollcontainer 73 St. Schreibtische 31 St. Anbautische für Schreibtische Los 3: ca. 270 St. Tische für Personal-, Warte- und Patientenbereiche 16 St. Sitzbänke für Wartebereiche 8 St. Polsterhocker ca. 750 Stühle für Personal-, Warte-, Seminar und Untersuchungsbereiche 117 St. Bürodrehstühle 51 St. Stühle für Bürobereiche 4 St. Sonnenschirme für Außenbereiche 40 St. Stühle für Außenbereiche 20 St. Tische für Außenbereiche Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle). Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E52413365 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Lot 1: Los 1 - Möblierung Umkleiden Los 1: ca. 370 St. Spindschränke für Umkleiden 9 St. Sitzbänke für Umkleiden Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; diese geht dem AN vorauss. bis zum 03.07.2023 zu Ausführungsende: innerhalb von 77 Werktagen nach Ausführungsbeginn Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Die Ausführungsfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten. ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen! Lot 2: Los 2 - Büromöblierung Los 2: ca. 130 St. Schränke für Bürobereiche 67 St. Rollcontainer 73 St. Schreibtische 31 St. Anbautische für Schreibtische Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; diese geht dem AN vorauss. bis zum 03.07.2023 zu Ausführungsende: innerhalb von 77 Werktagen nach Ausführungsbeginn Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Die Ausführungsfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten. ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen! Lot 3: Los 3 - Allgemeine Möblierung und Außenmöbel Los 3: ca. 270 St. Tische für Personal-, Warte- und Patientenbereiche 16 St. Sitzbänke für Wartebereiche 8 St. Polsterhocker ca. 750 Stühle für Personal-, Warte-, Seminar und Untersuchungsbereiche 117 St. Bürodrehstühle 51 St. Stühle für Bürobereiche 4 St. Sonnenschirme für Außenbereiche 40 St. Stühle für Außenbereiche 20 St. Tische für Außenbereiche Ausführungsbeginn: innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; diese geht dem AN vorauss. bis zum 03.07.2023 zu Ausführungsende: innerhalb von 77 Werktagen nach Ausführungsbeginn Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Die Ausführungsfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten. ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!

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