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Rundumfit Müller/Brückner GbR

Description

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“; — AOK PLUS-Programm „Rücken“; — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Die weiteren Einzelheiten sind der Rahmenvereinbarung und den dazugehörigen Anhängen 1 bis 10 (Anlage U der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Der Auftrag wird in 82 (Gebiets-)Losen vergeben. Die Zuordnung der Postleitzahlbezirke je Regionallos und der Standort, an dem im Regionallos die 4 Programme anzubieten sind, sind der Anlage E der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 5, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 155, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 186, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 34, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 36, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 58, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 94, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 22, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 92, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 73, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 49, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 91, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 45, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 116, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 8, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 30, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 10, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 62, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 15, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 50, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf" — AOK PLUS-Programm "Rücken" — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf": 4*, — AOK PLUS-Programm "Rücken": 54, — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 135, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 13, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 24, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 53, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 10, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 68, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 18, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 20, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 25, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 72, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 6, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 119, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 38, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 38, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 151, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 10, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 16, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 44, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 16, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 49, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 35, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 147, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 34, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 61, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 55, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 15, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 71, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 11, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 50, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 52, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 250, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 14, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 7, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 12, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 20, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 14, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 68, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 154, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 10, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“:4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: 4. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 37, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 6, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 105, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 75, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“. Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 13, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 53, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 22, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 66, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 14, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 10, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 5, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 66, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 20, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 149, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 9, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 105, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 9, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 12, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 48, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 21, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention sind ausschließlich die folgenden 4 Programme anzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“ — AOK PLUS-Programm „Rücken“ — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Angaben zum voraussichtlichen Bedarf an Sekundärpräventionsprogrammen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf Basis von Schätzungen gemacht werden. Teilnehmerzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre pro Jahr: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Rücken“: 4*, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“:

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