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754,412 EUR

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BAD GmbH Regionalleitung

Description

Die Technische Universität Kaiserslautern (TUK) sucht im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens einen Auftragnehmer, der die jährliche betriebsärztliche Betreuung (Los 1), sowie einen Auftragnehmer, der die jährliche sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) durchführt/übernimmt. Betriebsarzt (BA) – Los 1: Jährliche betriebsärztliche Grundbetreuung mit 500 Stunden plus ca. 220 Einsatzstunden für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (betriebsspezifische Betreuung) für die TUK gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG). Die betriebsärztlichen Leistungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden grundsätzlich an 2 festgelegten Arbeitstagen Vorort durchgeführt. Ein Büroraum und ein Untersuchungszimmer stehen auf dem Campus der TUK zur Verfügung. Aufwendige Untersuchungen wie z. B. Belastungs-EKGs oder Röntgenaufnahmen sind selten durchzuführen und müssen außerhalb der TUK stattfinden. Die persönliche Präsenz des Arztes oder des Stellvertreters als Ansprechpartner zu den festgelegten Sprechzeiten dienstags vormittags, ist zwingend erforderlich. Anforderungen an den Betriebsarzt / den betriebsärztlichen Dienst: — Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister); — Benennung eines hauptverantwortlichen Betriebsarztes und eines Stellvertreters; — Nachweis eines abgeschlossenen medizinischen Hochschulstudiums sowie Nachweis der Approbation in Deutschland für den Hauptverantwortlichen und den Stellvertreter; — Nachweis der erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde gem. DGUV 2: Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ für den Hauptverantwortlichen und den Stellvertreter; — Nachweis über die amtliche Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen, sowie Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); — Aussagekräftige Referenzen (mindestens 5 Referenzgeber!) des Betriebsarztes und des Stellvertreters/des über die besondere Berufserfahrung in ähnlichen Betrieben/Einrichtungen mit wissenschaftlicher Forschung, chemisch technischen Laboratorien etc; — Eigenerklärung, dass die Betreuungs- und Beratungsleistung auf Englisch durchgeführt werden kann; — Nachweis, dass Kenntnisse über das Arbeitsumfeld und die daraus bedingten Gefahren und Risiken bestehen (u. a. Arbeiten mit Gefahrenstoffen, Sicherheitslabore) FaSi- Los 2: Leistungsumfang: Jährliche sicherheitstechnische Betreuung mit 1664 Stunden für die TUK gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (ASIG). Die Aufgaben umfassen insbesondere Beratung, Information und Unterstützung der Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen an der TUK, sowie z. B.: — regelmäßige Begehungen und Kontrollen von Betriebsanlagen und Arbeitsstätten; auch mit Betriebsarzt und Personalrat; — Unterstützung der Vorgesetzten bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen; — Untersuchungen nach Ereignissen/Unfallanalysen; — Erstellung von Dokumentationen und Mitwirken in betrieblichen Besprechungen; — Organisation und Durchführung von Räumungsübungen; — Beantwortung von allgemeinen Fragen der technischen Sicherheit, des Brandschutzes u. der Arbeitssicherheit; — Mitarbeit beim Aufbau eines Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzsystems (AGUM- System). Die Betreuung erfolgt in der Regel Vorort zu festgelegten, regelmäßigen Arbeitszeiten. Ein Arbeitsplatz und ein PC stehen in einem Büroraum auf dem Campus der TU zur Verfügung. Anforderungen an die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: — ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches bzw. ingenieurwissenschaftliches Studium; — die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde (§ 7 ASiG); — eine mindestens 5 jährige Berufserfahrung an technischen Universitäten oder naturwissenschaftlichen Einrichtungen mit chemisch technischen Laboratorien. Die Anforderungen sind durch aussagekräftige Referenzen (3 Referenzen) zu belegen. Der Auftragnehmer bzw. die von ihm benannte Person üben die Tätigkeiten persönlich aus. Im Falle einer Verhinderung, wie Urlaub oder Krankheit, ist ein qualifizierter Stellvertreter/in zu benennen. Betriebsarzt (BA) – Los 1: Jährliche betriebsärztliche Grundbetreuung mit 500 Stunden plus ca. 220 Einsatzstunden für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (betriebsspezifische Betreuung) für die TUK gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG). Die betriebsärztlichen Leistungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden grundsätzlich an 2 festgelegten Arbeitstagen Vorort durchgeführt. Ein Büroraum und ein Untersuchungszimmer stehen auf dem Campus der TUK zur Verfügung. Aufwendige Untersuchungen wie z. B. Belastungs-EKGs oder Röntgenaufnahmen sind selten durchzuführen und müssen außerhalb der TUK stattfinden. Die persönliche Präsenz des Arztes oder des Stellvertreters als Ansprechpartner zu den festgelegten Sprechzeiten dienstags vormittags, ist zwingend erforderlich. Anforderungen an den Betriebsarzt / den betriebsärztlichen Dienst — Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister); — Benennung eines hauptverantwortlichen Betriebsarztes und eines Stellvertreters; — Nachweis eines abgeschlossenen medizinischen Hochschulstudiums sowie Nachweis der Approbation in Deutschland für den Hauptverantwortlichen und den Stellvertreter; — Nachweis der erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde gem. DGUV 2: Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ für den Hauptverantwortlichen und den Stellvertreter; — Nachweis über die amtliche Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen, sowie Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); — Aussagekräftige Referenzen (mindestens 5 Referenzgeber!) des Betriebsarztes und des Stellvertreters/des über die besondere Berufserfahrung in ähnlichen Betrieben/Einrichtungen mit wissenschaftlicher Forschung, chemisch technischen Laboratorien etc; — Eigenerklärung, dass die Betreuungs- und Beratungsleistung auf Englisch durchgeführt werden kann; — Nachweis, dass Kenntnisse über das Arbeitsumfeld und die daraus bedingten Gefahren und Risiken bestehen (u. a. Arbeiten mit Gefahrenstoffen, Sicherheitslabore) FaSi- Los 2: Leistungsumfang: Jährliche sicherheitstechnische Betreuung mit 1664 Stunden für die TUK gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (ASIG). Die Aufgaben umfassen insbesondere Beratung, Information und Unterstützung der Fachbereiche und Zentralen Einrichtungen an der TUK, sowie z. B.: — regelmäßige Begehungen und Kontrollen von Betriebsanlagen und Arbeitsstätten; auch mit Betriebsarzt und Personalrat; — Unterstützung der Vorgesetzten bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen; — Untersuchungen nach Ereignissen/Unfallanalysen; — Erstellung von Dokumentationen und Mitwirken in betrieblichen Besprechungen; — Organisation und Durchführung von Räumungsübungen; — Beantwortung von allgemeinen Fragen der technischen Sicherheit, des Brandschutzes u. der Arbeitssicherheit; — Mitarbeit beim Aufbau eines Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzsystems (AGUM- System). Die Betreuung erfolgt in der Regel Vorort zu festgelegten, regelmäßigen Arbeitszeiten. Ein Arbeitsplatz und ein PC stehen in einem Büroraum auf dem Campus der TU zur Verfügung. Anforderungen an die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: — ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches bzw. ingenieurwissenschaftliches Studium; — die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde (§ 7 ASiG); — eine mindestens 5 jährige Berufserfahrung an technischen Universitäten oder naturwissenschaftlichen Einrichtungen mit chemisch technischen Laboratorien. Die Anforderungen sind durch aussagekräftige Referenzen (3 Referenzen) zu belegen. Der Auftragnehmer bzw. die von ihm benannte Person üben die Tätigkeiten persönlich aus. Im Falle einer Verhinderung, wie Urlaub oder Krankheit, ist ein qualifizierter Stellvertreter/in zu benennen.

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