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Ordnungsrechtliche Bestattungen (Feuer- und Erdbestattungen) im öffentlichen Auftrag
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2024-10-31
Description
Durchführung von Feuer- und Erdbestattungen für 2025 bis 2030 - mindestens 50, maximal 250 Fälle in den letzten drei Jahren wurden ca. 40 Fälle im Jahr im öffentlichen Auftrag bestattet (Durchschnittswert). I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit - Nachweis, dass in den letzten fünf Jahren mindestens zwanzig ordnungsrechtliche Bestattungen (Feuer- und Erdbestattungen) im öffentlichen Auftrag durchgeführt wurden. 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : voraussichtlich: 01.01.2025 - 31.12.2030 VI. Preisgleitklausel Während der Laufzeit des Vertrages ist eine Anpassung des Preises, auf den der Zuschlag erteilt wurde, grundsätzlich ausgeschlossen; der Preis ist bei Angebotsabgabe auskömmlich für die Laufzeit zu kalkulieren. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen, die sich infolge von Erhöhungen des Mindestlohns bzw. der tariflichen Löhne innerhalb eines durch den Auftragnehmer durchgängig anzuwendenden Tarifvertrags oder infolge eines unfreiwilligen Wechsel des für den Auftragnehmer anzuwendenden Tarifvertrags ergeben; diese Anpassungen kann der Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin unter Nachweis der Mindest- bzw. Tariflohnsteigerung und der dadurch bedingten Erhöhung des bei der Angebotsabgabe kalkulatorisch zugrunde gelegten Personalkostenanteils geltend machen. Ausgeschlossen sind dagegen Anpassungen infolge von Erhöhungen der tariflichen Löhne durch einen freiwilligen Wechsel des bislang anwendbaren Tarifvertrages durch den Auftragnehmer sowie außertarifliche Lohnzahlungen über Tarifvergütung des Auftragnehmers. Höhere Sachkosten (u.a. Materialpreiserhöhungen) berechtigen den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht zu Nachforderungen oder Anpassungen gegenüber dem Auftraggeber. !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!!
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