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Single Sign On - Softwarebeschaffung und Softwareimplementierung

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Value

4,067,823.2 EUR

Current supplier

SVA System Vertrieb Alexander GmbH

Description

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Lot 1: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend) Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen: • Erklärung Tarif- und Mindestlohn • Erklärung Antikorruption ist eine Mindestanforderung • Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Mindestanforderung Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

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