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Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von Abscheideranlagen in 9 Dienstliegenschaften im Raum in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 105-21

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Value

1 EUR

Current supplier

Onyx Rohr- und Kanal-Service GmbH

Description

Die Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen auf neun Liegenschaften in Brandenburg. Die Abscheideranlagen werden unterschieden in Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und für Fette bzw. für Fett mit Stärke. Lot 1: Die ausgesschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Fette und Fette in Kombination mit Stärke. --- Leichtflüssigkeitsabscheider: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind gemäß DIN1999-100, Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100 - Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 sowie unter Beachtung der Betriebs - und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben. Bei allen Arbeiten im Rahmen der Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheider sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeit) müssen beachtet werden. 1) Sichtprüfung: Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen monatlich (im Monat der Wartung entfällt die Sichtkontrolle und wird durch die Wartung ersetzt) zu kontrollieren. Die Sichtprüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den Liegenschaften. 2) Wartung: Die Wartung hat halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu erfolgen. 3) Leerung / Reinigung sowie fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte: (nur in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Wartung bzw. Generalinspektion, zusätzliche Leerungen/ Reinigungen und Entsorgungen werden gesondert beauftragt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung) Die Entleerung und Reinigung sowie Entsorgung derAbscheiderinhalte hat 2x pro Jahr im Rahmen der Wartung bzw. 1x vor der Generalinspektion und 1x vor der Wartung im Jahr der Generalinspektion zu erfolgen. 4) Generalinspektion: In regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb gemäß DIN 1999-100:2016-12 und DIN 1986-30 für Rohrleitungen zu prüfen. --- Fettabscheider: Abscheideranlagen für Fette sind gemäß DIN 4040-100, Abscheideranlagen für Fette - Teil 100 - Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben. Bei allen Arbeiten im Rahmen der Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheider sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeit) müssen beachtet werden. 1) Sichtprüfung Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen monatlich (im Monat der Wartung entfällt die Sichtkontrolle und wird durch die Wartung ersetzt) zu kontrollieren. Die Sichtprüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den Liegenschaften. 2) Wartung: Die Wartung an der Abscheideranlage hat einmal jährlich, nach einer turnusmäßigen Entsorgung, durch einen Sachkundigen gemäß der DIN 4040-100:2016-12 und entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen. 3) Leerung und Reinigung sowie fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte: (nur in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Wartung bzw. Generalinspektion, zusätzliche Leerungen/ Reinigungen und Entsorgungen werden gesondert beauftragt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung) Die Entleerung und Reinigung sowie Entsorgung der Abscheiderinhalte hat 1x pro Jahr im Rahmen der Wartung bzw. 1x vor der Generalinspektion im Jahr der Generalinspektion zu erfolgen. 4) Generalinspektion: In regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb gemäß DIN 4040-100:2016-12 zu prüfen. --- Betriebstagebuch: Es ist je Abscheideranlage ein Betriebstagebuch zu liefern und anzulegen. --- Näheres regeln der Vertrag (Besonderen Vertragsbedingungen) und das Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung.

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