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Description
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Heidekreis von und zu Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Heidekreis als Leistungen im freigestellten Schülerverkehr mit einem Gesamtvolumen von ca. 7 242 km/Tag. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 17 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Eugen-Naumann-Schule, Sülzweg 15, 29303 Bergen (Klassen 1-4) und zur — Käthe-Kollwitz-Schule, Amtland 28, 29303 Bergen (Klassen 5-10) und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 8 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Eugen-Naumann-Schule, Sülzweg 15, 29303 Bergen (Klassen 1-4) und zur — Käthe-Kollwitz-Schule, Amtland 28, 29303 Bergen (Klassen 5-10) und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 5 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Lindenschule, Außenstelle, Schulstraße 16, 27386 Hemslingen (Förderschule geistige Entwicklung), zur — Lindenschule, Freudenthalstraße 3, 27356 Rotenburg/W. (Förderschule geistige Entwicklung und zur — Bernhard-Röper-Schule, Am Bahnhof 3, 27356 Rotenburg/W. (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung und geistige Entwicklung) und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 6 Schülerinnen und Schüler des 4. bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Hartwig-Claußen-Schule, Altenbekener Damm 79, 30173 Hannover (Förderschule Hören) und zum — Landesbildungszentrum für Blinde, Bleekstraße 22, 30559 Hannover (Förderschule geistige Entwicklung und Sehen) und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 6 Schülerinnen und Schüler des 3. bis 10. Schuljahrgangs sowie 1 Schulwegbegleitung - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Schule unter den Eichen, Williges Worth 8, 30900 Wedemark (Förderschule geistige Entwicklung) und zur — Berthold-Otto-Schule, Gilborn 6, 30900 Wedemark (Förderschule Lernen) und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 3. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zum — Elias Schulzweig, Schulweg 1, 21255 Wistedt und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 9. bis 12. Schuljahrgangs sowie 1 Schulwegbegleitung - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Schule An Boerns Soll, An Boerns Soll 1, 21244 Buchholz i. d. N. und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Gutzmannschule, Konrad-Adenauer-Straße 41-43, 30853 Langenhagen und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 4. und 8. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Pestalozzischule Burgwedel, Pestalozzistraße 17, 30938 Burgwedel und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 3. bis 10. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zum — Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Silberfundstraße 23, 31141 Hildesheim und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schülerin des 6. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihrer Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zum — Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Holmbrook 20, 22605 Hamburg und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 58 Schülerinnen und Schüler des 1. bis 12. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Ita Wegman Schule, Cordinger Straße 41-43, 29699 Benefeld und zur — Pestalozzischule, Albrecht-Thaer-Straße 2a, 29664 Walsrode und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 57 Schülerinnen und Schüler des 1. bis 12. Schuljahrgangs sowie 1 Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Ita Wegman Schule, Cordinger Str. 41-43, 29699 Benefeld (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), zur — Pestalozzischule, Albrecht-Thaer-Str. 2a, 29664 Walsrode (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), zur — Hans-Brüggemann-Schule, Brüggemann Straße 8, 29664 Walsrode (Förderschule Sprache) und zum — Gymnasium Walsrode, Sunderstraße 19, 29664 Walsrode und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 2. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 2. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 1. bis 7. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau (Förderschule Sprache), zur — Grundschule I, Mühlenstraße 3, 29614 Soltau und zur — Oberschule, Winsener Straße 55, 29614 Soltau und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 7. und 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Abfahrtzeiten der Deutschen Bahn zum Bahnhof Soltau zu befördern. Ein Schüler ist nach Unterrichtsende vom Bahnhof Soltau wieder zu seiner Wohnung zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 7. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zum — Gymnasium Soltau, Ernst-August-Straße 17, 29614 Soltau und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 22 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von den jeweiligen Wohnungen bzw. Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichts- bzw. Busabfahrts- und Ankunftszeiten zur — Bushaltestelle „Schultenwede, Siedlung“, zur — Bushaltestelle „Tewel, Platenkamper Straße“, zur — Grundschule Lünzen, Am Obstgarten 2, 29640 Schneverdingen und zur — Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 2. und 8. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen ausschließlich morgens montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Hauptschule Munster, Zum Schützenwald 23, 29633 Munster, zur — Realschule Munster, Zum Schützenwald 23, 29633 Munster und zur — Grundschule im Örtzetal, Worthweg 23, 29633 Munster und zurück zu befördern. Weiter sind bei Bedarf auf Anforderung Schülerinnen und Schüler von der GOBS Bispingen, Töpinger Straße 1-3, 29646 Bispingen nach Unterrichtsschluss um 12:05 Uhr zurück nach Munster und Breloh zu den Haltestellen zu befördern. Einen Anspruch auf diese Beförderung haben nach derzeitigem Kenntnisstand 40 Schülerinnen und Schüler. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs der Wilhelm-Busch-Schule Soltau, Georg-Droste-Weg 5, 29614 Soltau, – jederzeit widerruflich – möglichst gemeinsam an Schultagen nach dem Ganztagsunterricht um 15.35 Uhr von der Schule abzuholen. Anschließend fährt der Kleinbus weiter zum Bahnhof Soltau um nach Ankunft des Linienbusses um 15.45 Uhr nach derzeitigem Kenntnisstand 26 Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs der Oberschule und des Gymnasiums Soltau abzuholen und weiter zu — den üblichen Bushaltestellen im Wohnort oder, falls näher gelegen, — zu den Wohnungen zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 7. Schuljahrgangs der Oberschule und des Gymnasiums Soltau – jederzeit widerruflich – möglichst gemeinsam an Schultagen nach dem Ganztagsunterricht vom Treffpunkt „Parkplatz Gymnasium“ in Soltau nach Heber/Schneverdingen zu — den üblichen Bushaltestellen im Wohnort oder, falls näher gelegen, — zu den Wohnungen zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 17 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen oder Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Grund- und Oberschule Bispingen, Töpinger Straße 1-3, 29646 Bispingen und zu den — Umsteigestellen und zurück zu befördern. Weiter sind zusätzlich Schülerinnen und Schüler ab der Haltestelle Heber (Scharrler Str.), Ankunft der Buslinie 106, 12:31 Uhr bei Bedarf nach Bispingen bzw. in die im Musterfahrplan Nr. 3 genannten Orte zu befördern. Gleiches gilt für die Ankunft der Buslinie 156, 14:54 Uhr Bispingen (Schule). Aktuell haben 50 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf diese Beförderungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 2 bis 3. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von der Grundschule Benefeld, Pestalozzistraße 21, 29699 Bomlitz, montags bis freitags an Schultagen nach Unterrichtsende zur — üblichen Haltestelle im Wohnort Borg oder, falls näher gelegen, — zu den Wohnungen zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – vom Sammelpunkt in Fulde/Meirehmen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Grundschule am Markt, Marktstraße 11, 29664 Walsrode und zurück zu befördern. 1) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 9 Schülerinnen und Schüler des 6 bis 9. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich- von ihrer Wohnung bzw. Bushaltestelle montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zu befördern. — KGS Schwarmstedt Bushaltestelle „Rethem, Rodewalder Str.“ (zur 1 Stunde, Linienbus ab 6.22 Uhr). Bushaltestelle „Eilte Süd“ alle Schülerinnen und Schüler (nach der 4. Stunde, Ankunft 12:15 Uhr und nach der 5. Stunde, Ankunft 13.10 Uhr). Bushaltestelle „Eilte Süd“ nur die Schülerinnen und Schüler aus Stöcken (Ankunft 16.31 Uhr). — Gymnasium Walsrode Bushaltestelle „Rethem, Rodewalder Str.“ (zur 1. Stunde, Linienbus ab 6.44 Uhr und nach der 6. Stunde, Ankunft 13.49 Uhr und nach der 8. Stunde, Ankunft 16.26 Uhr). 2) Oberschule Rethem Es ist ein Schüler nach Unterrichtsende (13.15 Uhr oder 15.30 Uhr) von der Oberschule Rethem, Hainholzstraße 30, 27336 Rethem zu seiner Wohnung zu befördern. 3) Astrid Lindgren Schule Nienburg Es ist ein Schüler nach Unterrichtsende um 12.25 Uhr (nur an Freitagen) von der Astrid-Lindgren Schule, Ernstingstraße 46, 31582 Nienburg zu seiner Wohnung zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 3. bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den jeweiligen Treffpunkten montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Schul- bzw. Busabfahrts- und Ankunftszeiten und Bahnabfahrts- und Ankunftszeiten zur — Bushaltestelle „Hodenhagen, Bahnhof“ der Linie 600/602, zur — Grundschule Hodenhagen, Schulstraße 3, 29693 Hodenhagen, und zur — Oberschule Hodenhagen, Schulstraße 3, 29693 Hodenhagen und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 30 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von den Treffpunkten (Linienbushaltestellen) und im Ostenholzer Moor von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Bushaltestelle „Schwarmstedt, Schule“ (Parkplatz Am Beu) und zurück zu befördern. Zusätzlich sind nach derzeitigem Kenntnisstand 11 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - an Schultagen nach dem Ende des Ganztagsunterrichts von der Grundschule Lindwedel zur nächsten Bushaltestelle nach — Lindwedel (Sunderstraße), Adolfsglück, Hope, Hope (Bahnhof) oder Schwarmstedt zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 18 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den Bushaltestellen/ Sammelpunkten montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur — Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen, Und zurück zu befördern. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 6. bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – um 15.48 Uhr am Bahnhof Dorfmark (nach eintreffen des Zuges aus Walsrode) montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Haltestellen in ihren Wohnorten, bzw. falls näher gelegen zu ihren Wohnorten zu befördern.
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