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Geschäftsstelle für die Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

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Value

2,443,189.03 EUR

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GFI Umwelt Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH

Description

Zur Beratung der Bundesregierung wurde beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nach § 51a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge eine Kommission für Anlagensicherheit (KAS) gebildet. Die Kommission für Anlagensicherheit zeigt gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit auf. Sie schlägt darüber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (Technische Regeln für Anlagensicherheit, TRAS) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehör-den kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicher-heit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Berufungsperiode erstreckt sich in der Regel über drei Jahre. Die derzeitige Berufungsperio-de endet im Herbst 2024. Die Kommission für Anlagensicherheit wird administrativ und fachlich im Rahmen der gesetzlich bestehenden Beratungsaufgaben von ihrer Geschäftsstelle unterstützt. Einrichtung und Führung der Geschäftsstelle sollen - wie bislang - einer privaten Trägerorganisation ab 01.01.2023 für die Dauer von vier Jahren bis zum 31.12.2026 übertragen werden. Eine vertragliche Option für eine Verlängerung um zwei weitere Jahre, bis längstens 31.12.2028, ist vorgesehen. Lot 1: Die konkreten Zeitpunkte, zu denen die verschiedenen Geschäftsstellentätigkeiten anfallen und deren Aufwand können nicht im Voraus konkretisiert werden. Auch kann der Arbeitsanfall im Laufe eines Jahres und von Jahr zu Jahr Schwankungen unterliegen. Die KAS hat zurzeit 23 Mitglieder. Darüber hinaus nehmen neben den beteiligten Ministerien und Vertretern der Geschäftsstelle ggf. Gäste an einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Tages-ordnungspunkten teil. Die derzeitige Gremienstruktur kann der Internetseite der KAS entnommen werden. Dort sind auch die Jahresberichte der KAS verfügbar (http://www.kas-bmu.de/), die einen Überblick über die Tätigkeit der KAS, die Anzahl und Größe der Gremien sowie die Sitzungshäufigkeit in den einzelnen Jahren geben. Erfahrungswerte der letzten Jahre zum Umfang der unten näher beschriebenen Tätigkeiten wer-den an entsprechender Stelle als zusätzliche Orientierungshilfen dargestellt. - Grundsätzliche Anforderungen an die Ausstattung der Geschäftsstelle: Alle Arbeitsplätze müssen mit Telefon- und Computeranlage ausgestattet sein. Die Standards des BSI dazu sind einzuhalten. Eine entsprechend leistungsfähige DV-Hardware hat vorzuliegen, ebenso Arbeitsplatzlizenzen für die Software-Nutzung (Office-Paket für eine professionelle Nut-zung, professionelle PDF-Erzeugung und Verarbeitung [einschließlich der Prüfung auf Barriere-freiheit]). Ein mobiler Einsatz bei extern zu organisierenden Sitzungen (z.B. durch leistungsfähi-ge Notebooks) muss gewährleistet sein. Die Geschäftsstelle ist in der Lage Präsens-, Online- und Hybridveranstaltung incl. der dafür notwendigen Software und Hardware durchzuführen. Sie hält dafür jeweils nach Bedarf anzuwendende Hygienekonzepte vor. Im Angebot sollte dargestellt werden, über welche, ggf. über die Mindestanforderungen hinaus-gehende Anforderungen der Anbieter im Hinblick auf die Ausstattung der Geschäftsstelle verfügt. Die Geschäftsstelle stellt grundsätzlich den Sitzungsraum für die Gremien der KAS und deren Untergremien zur Verfügung. Dieser muss für 20 Personen geeignet sein. Größere Sitzungen (z. B. die Sitzungen der KAS oder des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“) können in den Sitzungs-räumen des BMUV-Dienstgebäudes in Bonn abgehalten werden; die dortigen Räume können kostenlos genutzt werden. Im Einzelfall können Sitzungen nach Beschluss der Gremien und Untergremien auch an anderen Orten innerhalb Deutschlands abgehalten werden. Dabei ggf. entstehende Kosten für die Anmietung von Räumen werden vom Auftraggeber getragen. Auch in solchen Fällen sind eventuell notwendige Hygienekonzepte vorzuhalten, mit dem Vermieter/Gastgeber abzustimmen und anzuwenden. In den Sitzungsräumen der Geschäftsstelle ist allen Personen ein Stromanschluss sowie ein si-cherer Internetzugang (LAN oder WLAN) zur Verfügung zu stellen. Ferner muss ein PC mit Beamer/Projektionswand mit einer Projektionsqualität zur Verfügung stehen, die es erlaubt, Bera-tungsdokumente wie Präsentationen gut lesbar für alle Teilnehmer/innen zu präsentieren. (Bei Sitzungen im BMUV-Dienstgebäude in Bonn ist über das BMUV eine kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten und deren technischer Infrastruktur (einschließlich eines kostenlosen Gast-WLANs) möglich). Darüber hinausgehende Aufgaben: - Sitzungsbetreuung - Überarbeitung von Leitfäden, Berichten, Technischen Regeln etc. der Kommission für Anlagensicherheit - Sekretariat der Geschäftsstelle - Internetpräsentation - Reisekostenabrechnung der Mitglieder der KAS und der Gremien - Vergabe und Verwaltung von Projekten - Nationale und internationale Treffen Eine konkrete Beschreibung der Aufgaben können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.

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