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Dialog- und Beratungsstelle - Sprachbildung für Erwachsene mit Migrationshintergrund
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Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V.
Description
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Trägerschaft der Dialog- und Beratungsstelle "Sprachbildung für Erwachsene mit Migrationshintergrund" mindestens mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 neu zu vergeben. Lot 1: Deutschkenntnisse sind die Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von zugewanderten Menschen. Nur wer sich in der Landessprache verständigen kann, hat eine realistische Chance, sich in der hiesigen Gesellschaft gut zurechtzufinden, einzuleben, hier Freunde zu finden und eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entwickeln. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat daher die Kurssystematik "Sprachziel: Deutsch" entwickelt, um zugewanderten Erwachsenen die Möglichkeit zu bieten, in einem überschaubaren Zeitraum so gut Deutsch zu lernen, dass die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen, insbesondere auch am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, gelingt. Die Landeskurse "Sprachziel: Deutsch" ergänzen das Sprachkursangebot des Bundes und richten sich vor allem an jene Menschen, die noch immer keinen Zugang zu den bundesgeförderten Integrationskursen haben. Bei der Weiterentwicklung der landesgeförderten Sprachbildungsangebote wird das Integrationsministerium von der Dialog- und Beratungsstelle "Sprachbildung für Erwachsene mit Migrationshintergrund" beraten und unterstützt. Dies geschieht im engen Austausch. Die Trägerschaft der Dialog- und Beratungs-stelle "Sprachbildung für Erwachsene mit Migrationshintergrund" wird nun mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 neu ausgeschrieben. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Dialog- und Beratungsstelle steht die Aufgabe, das Kurssystem "Sprachziel: Deutsch" weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Die Aufgaben beinhalten: 1. Regelmäßige beratende Unterstützung des MFFKI-Fachreferats bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und Steuerung der Sprachbildung in Rheinland-Pfalz. Diese erfolgt in der Regel in monatlichen Besprechungen im MFFKI in Mainz. 2. Ständige Weiterentwicklung der Kurssystematik "Sprachziel: Deutsch" insbesondere mit Blick auf die jeweils aktuellen Rahmenbedingen der bundesgeförderten Sprachkurse. Hierzu gehört das Verfolgen der relevanten politischen Debatte und das Ableiten sich hieraus ergebender Entwicklungen im Sprachbildungsbereich. 3. Identifizieren weiterer möglicher Teilnehmergruppen mit besonderen Bedarfen und Konzipieren passgenauer Angebote/Konzepte mit dem Ziel, die bestehenden bundesgeförderten Sprachbildungsangebote sinnvoll zu ergänzen. 4. Jährliche Evaluation der Landessprachkurse. Dies umfasst deren statistische Auswertung sowie die Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse in einem jährlichen Bericht; hierzu gehört auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des digitalen Fragebogens. 5. Erarbeitung eines Konzeptes zur Akquise zusätzlicher Sprachlehrkräfte mit dem Ziel deren Zahl in Rheinland-Pfalz möglichst bedarfsgerecht zu erhöhen. Hierzu gehört auch die Begleitung eines Implementierungsprozesses. 6. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Qualifizierungsangebote für Sprachlehrkräfte in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit entsprechenden Projektträgern mit dem Ziel, diese an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. 7. Fortlaufende Vernetzung der Akteure der Sprachbildungsszene und Unterstützung des MFFKI beim Vermitteln von landespolitischen Entwicklungen in die Community und Rückkopplung deren politischer Unterstützungsbedarfe. Dies beinhaltet auch die Planung, Organisation und Durchführung von regelmäßigen Vernetzungstreffen und Fachtagungen. 8. Regelmäßige Beratung von potenziellen Teilnehmenden und Kursträgern zu Fragen rund um die Landeskurse "Sprachziel: Deutsch", einschließlich der Konzeption eines geeigneten Rahmens insbesondere für die Kursträger und deren Umsetzung. 9. Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Landkarte auf der Unterseite "Sprachbildung" der MFFKI-Homepage. 10. Begleitung der Digitalisierung des Antragswesens der Landessprachkurse. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen. Bitte beachten Sie während der Vertragslaufzeit sind für je 12 Monate maximal 140.000 EURO brutto vorgesehen. Die Angaben zum Jahr 2025 ff. stehen unter Haushaltsvorbehalt. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind auch der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 3 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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