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Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

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Description

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Albert-Kuntz-Straße 61-73 (ungerade) 12627 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Lot 1: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Albert-Kuntz-Straße 61-73 (ungerade) in 12627 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 444 Plätze, die bauliche Kapazität 450 Plätze. Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.01.2023, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

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