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Architektenleistungen (Objektplanung) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar

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ABMP Amann Burdenski Munkel Preßer GmbH & Co. KG

Description

Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt derzeit den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben. Der vorgesehene IV-geschossige Anbau soll angrenzend an die bereits bestehende Mellinschule errichtet werden (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule). Die drei unteren Geschosse dienen der Anbindung an das Bestandsgebäude. Im EG sollen die Aufenthaltsräume/Speiseraum sowie die entsprechenden Nebenräume untergebracht werden. Im 1. OG sollen die Gruppenräume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden. Für die Gruppenräume ist ein Flächenbedarf von insgesamt 2,5 qm pro Kind erforderlich. Im 2. OG und 3. OG sollen die Klassenräume untergebracht werden. Pro Geschoss sollen jeweils 4 Klassenräume mit einer Fläche von jeweils 70 qm sowie die erforderlichen Nebenräume vorgesehen werden. Pro Stockwerk ist ein Flächenbedarf von 500 qm erforderlich. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 2.000 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes. Um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherstellen zu können, ist der Bau einer Aufzugsanlage vorzusehen. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Leistungsphase 3 soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein. Lot 1: Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen: — Lph 1: Grundlagenermittlung, — Lph 2: Vorplanung, — Lph 3: Entwurfsplanung, — Lph 4: Genehmigungsplanung. Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben: — Lph 5: Ausführungsplanung, — Lph 6: Vorbereitung der Vergabe, — Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe, — Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, — Lph 9: Objektbetreuung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme ist eine Übersicht über das Baufeld sowie eine Katastergrundlage vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben: 1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-6), 2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-9), 3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach (Lph 1-9). Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Der unter II.1.5) genannte Wert von 6,5 Mio. EUR netto ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 4,0 Mio. EUR netto, auf die KG 400 rund 1,2 Mio. EUR netto.

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