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Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg

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2 EUR

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Tresec GmbH

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Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg Lot 1: Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Impfzentrums für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Impfzentrums für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage A01] – als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen. • Los 1 – Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. [Anlage A02 = RV01] Die Beschreibung der Räumlichkeiten des Impfzentrums (Los 1) befinden sich in Anlage A04. Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Rahmenvertragspartner und Auftragnehmer) hat die jeweilige Leistungsbeschreibung sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibungen zu Los 1 [Anlage A02] verwiesen. Zuschlagskriterien: Preis - Gewichtung 60 / Qualitätskriterium: Inbetriebnahmekonzept - Gewichtung 30 und Personalkonzept Gewichtung 10; Angaben zu optionaler Verlängerung: Der Leistungszeitraum kann um zwei (2) Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit einmalig oder mehrmalig, jeweils um einen (1) Monat (oder auch gleich um mehrere Monate) zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens vier (4) Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftragnehmer erklärt sich schon jetzt mit den entsprechenden Verlängerungen einverstanden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) geht bis zum 31.12.2024. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Zusätzliche Angaben 1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 13 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Lot 2: Beschaffung von Leistungen der Einrichtung und des Betriebs von sogenannten „Mobilen Impfteams“ (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg Beschaffung von Leistungen der Einrichtung und des Betriebs von sogenannten „Mobilen Impfteams“ (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage A01] – als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen. • Los 2 – Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg [Anlage A03 = RV02] Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Rahmenvertragspartner und Auftragnehmer) hat die jeweilige Leistungsbeschreibung sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibungen zu Los 2 [Anlage A03] verwiesen. Zuschlagskriterien: Preis - Gewichtung 70 / Qualitätskriterium: Personalkonzept Gewichtung 20 und Umweltfreundlichkeit des eingesetzten Fuhrparks 10; Angaben zu optionaler Verlängerung: Der Leistungszeitraum kann um zwei (2) Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit einmalig oder mehrmalig, jeweils um einen (1) Monat (oder auch gleich um mehrere Monate) zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens vier (4) Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftragnehmer erklärt sich schon jetzt mit den entsprechenden Verlängerungen einverstanden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) geht bis zum 31.12.2024. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Zusätzliche Angaben 1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 13 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

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