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Neubau Angerbrücke (BW08)

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Value

322,801.9 EUR

Current supplier

Ingenieurbüro Grassl GmbH

Description

Das neu zu errichtende Brückenbauwerk liegt nordöstlich der Fußgängerzone und soll die sächsische Saale (Gewässer 1. Ordnung) in Hof/Saale in der bisherigen Bestandstrasse überqueren und verbindet somit die Fabrikvorstadt mit dem Zentrum. Die neue Brücke soll analog der alten Brücke als Straßenbrücke mit zwei Fahrtrichtungen mit beidseitiger kombinierter Geh- und Radwegführung errichtet werden. Das Brückenbau-werk soll für Verkehrslasten nach DIN EN 1991-2:2010-12 und NA:2012-08 in Verbindung mit ARS 22/2012 bemessen werden. Aus wasserwirtschaftlichen Gründen soll das neue Brückenbauwerk als Einfeldbrücke ent-stehen. In Bezug auf den Hochwasserschutz wird eine uneingestaute Brücke favorisiert. Die vorhandenen Bestandshöhen der angrenzenden Verkehrsanlagen können in einem geringfügigen Maße, wegen den angrenzenden bestehenden Gebäudebereichen, angeho-ben werden. In der Anlage 02 ist ein Bestandsplan mit den ehemals vorhandenen Widerla-gern und alter Gesamtstützweite mit Angabe der Hochwasserabflussmenge HQ100 und HQExtrem vorhanden. Aufgrund noch eventuell geänderter Nutzungsanforderungen des öffentlichen Raumes, ist am westlichen Ufer bezüglich der Optimierung des Saaleradwegs (siehe Anlage 02) mit Unterquerung des neu zu errichtenden Brückenbauwerks, eine Stützweitenerhöhung im Gegenzug zum alten Brückenbauwerk bis ca. 45 m Gesamtstützweite erforderlich. Für die Errichtung des neuen Brückenbauwerks soll eine Vollsperrung der östlichen Straße Mittlerer Anger kommend von der Straße Fabrikzeile und der westlichen Straße Mittlerer Anger bis Höhe der Straße Mühldamm durchgeführt werden. Auf der westlichen Uferseite ist der Saaleradweg vorhanden, dieser soll in der Bauphase zur Nutzung uneingeschränkt nutzbar sein. Lot 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 §41 - §44 Leistungsphasen 1 - 9, laut Anlage 12.1, inklusive besonderer Leistungen. Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 §49 - §52 Leistungsphasen 2 - 6, laut Anlage 14.1, inklusive besonderer Leistungen Ingenieurbauwerke •Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen •Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7, inklusive der besonderen Leistungen •Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9, inklusive der besonderen Leistungen Tragwerksplanung •Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4, inklusive der besonderen Leistungen •Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6, inklusive der besonderen Leistungen •Stufe 3: besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

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