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Tyres for heavy/light-duty vehicles

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2021-02-16

Description

Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen: Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse Der Auftraggeber hat bundesweit mehr als 33.500 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus untersch. Fahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen z.B. handelsübliche PKW u. LKW sowie Geländefahrzeuge in untersch. Gewichtsklassen. Beispiele: PKW: VW Golf, Skoda Fabia, Opel Astra, BMW 3 er, Audi A6 VAN: VW Caddy, T5, Multivan, MB Vito, Renault Traffic Transporter u. LLKW: MB Sprinter, Fiat Ducato, VW Crafter, Renault Master LKW: MB Unimog U5023, MB Arocs, Iveco 150 Euro Cargo, Iveco Trakker, MAN TGA, Scania Sattelzugmaschine KOM: Iveco Daily 45E, Iveco Daily Minibus, Evobus Intouro, Evobus Tourismo Anhänger: Pkw-Transportanh., Tiefladeanh., Containertransportanh. Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit den maximal 5 wirtschaftlichsten Bietern eine jeweils gesonderte Rahmenvereinbarung über die Erbringung d. ausgeschriebenen Leistungen zu schließen. — - Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen: Radwechsel Demontage u. Montage eines Reifens Reifenreparatur Auswuchten stationär Einlagerung. Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 01.07.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 01.05.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung. — - Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende zwei Varianten: 1) Reporting Einlagerung: Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten: Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension), Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen), Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen), Letzte Einlagerung (Datum), Einlagerungsort (Firmen-Adresse). 2) Reporting Leistungserbringung: Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden zwei unterschiedlichen Datensätze beinhalten. Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein. Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein. Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse): Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind PKW, Van, Transporter, Geländewagen, leichte Kraftomnibusse und leichte Anhänger. Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat. Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt. — ---- Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt: PKW: 8.083 Stück Van: 5.295 Stück Transporter: 6.517 Stück Geländewagen: 3.147 Stück Leichte KOM: 52 Stück Leichte Anhänger: 69 Stück Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 1: 8.870.002,13 EUR — ---- In diesem Los werden Sommerreifen, Winterreifen, Kompletträder und Geländereifen benötigt. In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in der Regel geländegängig u. sind im Los 1 als Geländewagen ausgewiesen. Insbesondere bei den leichten Geländefahrzeugen aus Los 1 sind einige Vorschriften zur Ausstattung mit Reifen zu beachten. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden unter anderem an die Bereifung hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen, wie zum Beispiel die Gelände- u. Wintertauglichkeit, werden durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr in Feldtests erarbeitet u. intern an den Auftraggeber veröffentlicht. Bei den Fahrzeugen, welche in der Anlage Geländewagen Freigabeliste aufgeführt sind, sind daher ausschließlich die in dieser Anlage zugeordneten Reifen zu verwenden. Die Anlage kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers, telefonisch oder per E-Mail, Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären. Bei Nichteinhaltung d. Vorgaben der Bundeswehr, wird die Freigabe zur Nutzung des Fahrzeuges durch die Bundeswehr entzogen. Die Nichtbeachtung d. Vorgaben d. Bundeswehr u. des Auftraggebers führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. — ---- Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission. Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden. — ---- Vertragslaufzeit: Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet. — ---- Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse): Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind Lastkraftwagen (LKW), Gelände-LKW, schwere Kraftomnibusse und schwere Anhänger. Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat. Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt. — ---- Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt: LKW - 1.364 Stück Gelände-LKW - 5.399 Stück Schwere KOM - 367 Stück Schwere Anhänger - 404 Stück Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 2: 5.790.701,22 EUR — ---- In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in d. Regel geländegängig u. sind im Los 2 als Gelände-LKW ausgewiesen. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden für Gelände-LKW daher ausschließlich Multifunktionsreifen, Multi-Purpose Tyre (MPT) benötigt. Als MPT-Reifen (Multi Purpose Tyre) sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen: — Reifen, welche mindestens eine M+S Kennzeichnung tragen, oder — Reifen, welche eine POR-Kennzeichnung (Professional Off-Road) tragen. Weicht die neue Bereifung von der aktuell verbauten Bereifung ab, ist dies immer vor Einbau mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers abzustimmen und deren schriftliche Freigabe einzuholen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist ebenfalls vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers schriftlich Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären. — ---- In diesem Los benötigt der Auftraggeber auch All Terrain (AT) und Mud Terrain (MT) Reifen. Darunter sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen: — AT-Reifen (All-Terrain), welche mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße 60 % zu Gelände 40 % gewährleisten, — MT-Reifen (MUD-Terrain), welche mindestens mit M+S gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße und Gelände zu je 50 % oder überwiegend Gelände gewährleisten, — ---- Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission. Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden. — ---- Vertragslaufzeit: Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet. — ---- Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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