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ITDZ Berlin: Rahmenverträge APC 2023
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Description
Auf Basis des E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) stellt das ITDZ Berlin u.a. mittels der hier zu vergebenden Rahmenverträge den BerlinPC für den standardisierten IKT-Arbeitsplatz für abnahmepflichtige Kunden des Landes Berlin bereit. Diese Abnahmepflicht ermöglicht Standardisierung und einheitliche IT-Infrastrukturen. Das ITDZ Berlin bietet Einrichtungen des Landes Berlin die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Kunden gemäß einer konkreten Bestellung mit Arbeitsplatzcomputern (APC), Notebooks, Monitoren, Druckern und Multifunktionsgeräten, Projektoren sowie Thin Clients einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen aus. Lot 1: Arbeitsplatzcomputer (APC) inklusive Zubehör Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 1 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 1, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 40.000.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 80.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 10.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit mehreren (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2. VgV). Die Rahmenvertragslaufzeit im Los 1 unterteilt sich in Rahmenvertragsteilzeiträume. Die drei Rahmenvertragsteilzeiträume betragen jeweils 16 Monate. Innerhalb eines Rahmenvertragsteilzeitraumes erfolgt der Einzelabruf bei dem Partner des Rahmenvertrages, der im zugrundeliegende Vergabeverfahren 082/2022 OV RV APC 2023 bzw. im erneuten Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Lot 2: Notebooks (14 und 15/16 Zoll) inklusive Zubehör Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind den Anforderungskatalogen Los 2 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 2, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 83.000.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 166.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 17.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit mehreren (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2. VgV). Die Rahmenvertragslaufzeit im Los 2 unterteilt sich in Rahmenvertragsteilzeiträume. Die drei Rahmenvertragsteilzeiträume betragen jeweils 16 Monate. Innerhalb eines Rahmenvertragsteilzeitraumes erfolgt der Einzelabruf bei dem Partner des Rahmenvertrages, der im zugrundeliegende Vergabeverfahren 082/2022 OV RV APC 2023 bzw. im erneuten Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Lot 3: Monitore (24, 27, 32+ und 48+ Zoll) inklusive Kabel Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 3 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 3, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 31.500.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 63.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 5.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit mehreren (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2. VgV). Die Rahmenvertragslaufzeit im Los 3 unterteilt sich in Rahmenvertragsteilzeiträume. Die drei Rahmenvertragsteilzeiträume betragen jeweils 16 Monate. Innerhalb eines Rahmenvertragsteilzeitraumes erfolgt der Einzelabruf bei dem Partner des Rahmenvertrages, der im zugrundeliegende Vergabeverfahren 082/2022 OV RV APC 2023 bzw. im erneuten Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Lot 4: Drucker und Multifunktionsgeräte (Laser oder LED) inklusive Verbrauchs- und Verschleißmaterialien Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 4 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 4, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 6.000.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 12.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 1.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Lot 5: Drucker und Multifunktionsgeräte (Tinte) inklusive Verbrauchs- und Verschleißmaterialien Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 5 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 5, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 4.000.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 8.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 1.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Lot 6: Verbrauchs- und Verschleißmaterial für vorhandene Drucker und Multifunktionsgeräte Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 6 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 6, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 16.000.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 32.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 3.000.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Lot 7: Projektoren inklusive Zubehör Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 7 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 7, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 8.970.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 17.940.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 695.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Lot 8: Thin Clients inklusive Zubehör Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 8 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 8, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 4.500.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 9.000.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 900.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Lot 9: Ersatzlampen für vorhandene Projektoren inklusive Dienstleistungen Die konkreten Beschreibungen und Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 9 zu entnehmen. Das geschätzte finanzielle Volumen des Rahmenvertrags zu Los 9, Auftragswert gem. § 3 VgV, beträgt ca. 30.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, der Höchstwert 60.000 Euro. Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 5.000 Euro innerhalb der maximalen Laufzeit (48 Monate). Bei einer kürzeren Laufzeit des Rahmenvertrags reduziert sich die Mindestabnahme proportional. Eine Maximalabnahme wird ausdrücklich nicht vereinbart. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV).
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