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Rahmenvereinbarung Generalplanerleistungen für Flugsicherungs-Navigationsanlagen (DVORDME- und Stand-alone DME-Anlagen).

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Value

2,002 EUR

Current supplier

Dorsch International Consultants GmbH

Description

Rahmenvereinbarung über Generalplanerleistungen für zwei Arten von bodengestützten Flugsicherungs-Navigationsanlagen: gerichtete Drehfunkfeuer (DVORDME-Anlagen) und Entfernungsmesseinrichtungen (Stand-alone DME-Anlagen). - Die DFS Deutsche Flugsicherung (nachstehend DFS genannt) ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags stellt die DFS eine bodengestützte Navigationsinfrastruktur bereit, welche die in der Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) geforderte Flugzeugausrüstung unterstützt. - Die DFS betreibt derzeit an rund 55 Standorten eigene Drehfunkfeuer (CVOR/DVOR-Systeme) teils in Kombination mit Entfernungsmesseinrichtungen (DME-Systeme). Im Zeitraum bis 2032 ist die technische Erneuerung von ca. 39 dieser Standorte geplant. Während der fünfjährigen Vertragslaufzeit ist die technische Erneuerung von ca. 26 Standorten geplant. Das Erneuerungsprojekt für vorgenannte Anlagen, hat die Bezeichnung „Erneuerung VOR/DME-Systeme“. Die Beschaffung ist in 2 Lose aufgeteilt: - Los 1: Rahmenvereinbarung Generalplanerleistungen für die Neuerrichtung von 7 (maximal 9) DVORDME-Anlagen nach Abbruch und Entsorgung des Altbestandes. - Los 2: Rahmenvereinbarung Generalplanerleistung für die Neuerrichtung von 14 (maximal 19) Stand-alone DME-Anlagen nach Abbruch und Entsorgung des Altbestandes. - Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4. Lot 1: Rahmenvereinbarung über die Generalplanerleistungen für die Neuerrichtung von 7 (maximal 9) DVORDME-Anlagen nach Abbruch und Entsorgung. Rahmenvereinbarung über die Generalplanerleistungen für die Erneuerung von 7 (maximal 9) DVORDME-Anlagen. - Der Altbestand soll zurückgebaut, entsorgt und durch einen DVOR-Neubau, in der Regel an gleicher Stelle, ersetzt werden. - Eine VOR-Anlage (Drehfunkfeuer) besteht aus einem Technikgebäude, sowie einem Antennenträger. Je nach Art des Drehfunkfeuers gibt es 2 Arten der Ausführung: - Bei der CVOR misst der Antennenträger 10 m im Durchmesser und wird direkt auf dem Dach des Technikgebäudes montiert. - Bei der DVOR besteht der Antennenträger aus einem Stahltraggerüst, genannt Gegengewicht, mit einem Durchmesser von 30 m, mit sehr hoher Anforderung an die Maßhaltigkeit, über die einschlägigen DIN Normen und Richtlinien hinaus, mit komplexer Geometrie, vielen Anschlüssen und unterschiedlichen Winkeln, wobei das Technikgebäude unter dem Stahltraggerüst steht. - Das Technikgebäude für die neuen Anlagen, wird in Containerbauweise, mit einer Größe von 4 x 12 x 3,5 m (B x L x H) erstellt. Die Ausführungsplanung für den Container besteht bereits. Die Angebotseinholung und Vergabe der Container-Fertigung, -Lieferung und -Montage erfolgt durch die DFS. Die Fachplanung für das Technikgebäude soll in den Leistungsphasen 1-5 und 8 koordiniert und in die Gesamtplanung integriert werden. Im Technikgebäude sind die Komponenten der Navigationstechnik installiert, sowie die versorgungstechnischen Systeme wie Klimaanlagen, Anlagen der Stromversorgung (Stark- und Schwachstrom), Gebäudetechnik etc. Die Verkabelung zwischen dem Gebäude und den Antennen wird in horizontal und vertikal verlaufenden Kabeltrassen geführt. Die bestehenden und somit abzubrechenden Gebäude sind teils in Containerbauweise, teils als Festbauten ausgeführt. - In vielen Fällen befindet sich das Baugrundstück im Außenbereich § 35 BauGB. - In der Regel wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich. - In Ausnahmefällen kann eine Verlagerung des Standortes als zielführender angesehen werden. In dem Fall muss der Altbestand abgebrochen und entsorgt und der Neubau an anderer Stelle geplant und ausgeführt werden. - Die Leistung soll als Generalplanerleistung vergeben werden. Der Generalplaner übernimmt unten aufgeführte Planungsleistungen, die für die Realisierung der Neubauten und Rückbauten erforderlich sind. Er hat die Leistungen gemäß den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Er beauftragt, integriert und koordiniert alle einzelnen Planer- und Beratungsleistungen sowie sonstige Leistungen, die für den Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich sind. - Folgende Leistungen werden Bestandteil der Generalplanung sein: - 1. Objektplanung - Freianlagen und Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an §39, §43 Gruppe 7 der HOAI 2021, Leistungsphasen 1-8, optional Leistungsphase 9 und zusätzliche Leistungen. - 2. Tragwerksplanung in Anlehnung an §51 der HOAI 2021, Leistungsphase 1-6. - 3. Fachplanung - Technische Ausrüstung in Anlehnung an §55 der HOAI 2021, Leistungsphasen 3 und 5-8, optional Leistungsphase 9. - 4. Landschaftsplanung - Landschaftspflegerischer Begleitplan, in Anlehnung an §26 der HOAI 2021, Leistungsphasen 1-4. - 5. Planung und Überwachung des Abbruchs der Altanlagen in den Leistungsphasen 1-8, optional Leistungsphase 9. - Lot 2: Rahmenvereinbarung Generalplanerleistung für die Neuerrichtung von 14 (maximal 19) Stand-alone DME-Anlagen nach Abbruch und Entsorgung des Altbestandes. Rahmenvereinbarung über die Generalplanerleistung für die Neuerrichtung von 14 (maximal 19) Stand-alone DME-Anlagen nach Abbruch und Entsorgung des Altbestandes. - Der Altbestand soll zurück gebaut, entsorgt und durch eine Stand-alone DME-Anlage, in der Regel an gleicher Stelle, ersetzt werden. - Beschreibung des Altbestandes: Eine VOR-Anlage (Drehfunkfeuer) besteht aus einem Technikgebäude, sowie einem Antennenträger. Je nach Art des Drehfunkfeuers gibt es 2 Arten der Ausführung: - Bei der CVOR misst der Antennenträger 10 m im Durchmesser und wird direkt auf dem Dach des Technikgebäudes montiert. - Bei der DVOR besteht der Antennenträger aus einem Stahltraggerüst, genannt Gegengewicht, mit einem Durchmesser von 30 m, wobei das Technikgebäude unter dem Stahltraggerüst steht. - Die bestehenden und somit abzubrechenden Gebäude sind teils in Containerbauweise, teils als Festbauten ausgeführt. - Die neu zu errichtende Stand-alone DME-Anlage besteht aus einem Technikgebäude, welches als Containerbauwerk errichtet werden soll und einem schlanken Antennenmast. - Das Technikgebäude für die neuen Anlagen, wird in Containerbauweise, mit einer Größe von 4 x 12 x 3,5 m (B x L x H) erstellt. Die Ausführungsplanung für den Container besteht bereits. Die Angebotseinholung und Vergabe der Container-Fertigung, -Lieferung und -Montage erfolgt durch die DFS. Die Fachplanung für das Technikgebäude soll in den Leistungsphasen 1-5 und 8 koordiniert und in die Gesamtplanung integriert werden. Im Technikgebäude sind die Komponenten der Navigationstechnik installiert, sowie die versorgungstechnischen Systeme wie Klimaanlagen, Anlagen der Stromversorgung (Stark- und Schwachstrom), Gebäudetechnik etc. - Die Verkabelung zwischen dem Gebäude und dem Antennenmast wird in einer horizontalen verlaufenden Kabeltrasse geführt. - In vielen Fällen befindet sich das Baugrundstück im Außenbereich § 35 BauGB. - In der Regel wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich. - In Ausnahmefällen kann eine Verlagerung des Standortes als zielführender angesehen werden. In dem Fall muss der Altbestand abgebrochen und entsorgt und der Neubau an anderer Stelle geplant und ausgeführt werden. - Die Leistung soll als Generalplanerleistung vergeben werden. Der Generalplaner übernimmt unten aufgeführte Planungsleistungen, die für die Realisierung der Neubauten erforderlich sind. Er hat die Leistungen gemäß den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Er beauftragt, integriert und koordiniert alle einzelnen Planer- und Beratungsleistungen sowie sonstige Leistungen, die für den Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich sind. - Folgende Leistungen werden Bestandteil der Generalplanung sein: - 1. Objektplanung - Freianlagen und Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an § 39, §43 Gruppe 7 der HOAI 2021, Leistungsphasen 1-8, optional Leistungsphase 9 und zusätzliche Leistungen. - 2. Tragwerksplanung in Anlehnung an §51 der HOAI 2021, Leistungsphase 1-6. - 3. Fachplanung - Technische Ausrüstung in Anlehnung an §55 der HOAI 2021, Leistungsphasen 3 und 5-8, optional Leistungsphase 9. - 4. Landschaftsplanung - Landschaftspflegerischer Begleitplan, in Anlehnung an §26 der HOAI 2021, Leistungsphasen 1-4. - 5. Planung und Überwachung des Abbruchs der Altanlagen in den Leistungsphasen 1-8, optional Leistungsphase 9. -

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