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Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in fünf Losen
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Value
7,918,656 EUR
Current supplier
Markus Haas Autovermietung Sonder.-KFZ Hamburg
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Losen: Los 1: Intensivtransportwagen LKW Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug VAN Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug SUV Los 4: Notarztwagen Transporter Los 5: Rettungstransportwagen Transporter Lot 1: Intensivtransportwagen LKW (LKW ITW) Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern: - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz - Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm - Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg - Bundeswehrkrankenhaus Westerstede, Lange Straße 38, 26655 Westerstede Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV. Erste Stufe: Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer V.2.4 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt. Lot 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van) Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern: - Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV. Erste Stufe: Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer V.2.4 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt. Lot 3: Notarzteinsatzfahrzeug SUV (SUV NEF) Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern: - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz - Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV. Erste Stufe: Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer V.2.4 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 3) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt. Lot 4: Notarztwagen Transporter (TR NAW) Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern: - Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV. Erste Stufe: Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer V.2.4 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 4) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt. Lot 5: Rettungstransportwagen Transporter (TR RTW) Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern: - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz - Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin Vorgesehen ist zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV. Erste Stufe: Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer V.2.4 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 5) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
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