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Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten
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Description
Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten für ca. 23.500 Einheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden in Berlin, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Für die Versorgung der Objekte im Märkisches Viertel und Wedding mit ca. 15.900 Einheiten wird der Auftraggeber ein FTTB-Campusnetz (NE 4a ) mit Anbindung über einen zentralen POP bereitstellen. Die Gebäudenetze (NE 4) werden in allen Objekten des Bestands bereitgestellt und gemeinsam mit der NE 4a vom Auftragnehmer gepachtet. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Netzerweiterung/-modernisierung des FTTB-Campusnetzes (zur FTTH-Versorgung) sowie die schrittweise Modernisierung der Gebäudenetze der NE 4 in FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung, Service und Wartung der NE 4a sowie der NE 4. Lot 1: Der Auftraggeber plant die Neuversorgung der Multimedia- und Breitbandversorgung in Beständen im Nordwesten Berlins in den Stadtbezirken: (i) Reinickendorf (insb. Märkisches Viertel und Heiligensee), (ii) Charlottenburg-Wilmersdorf und (iii) Mitte (insb. Wedding). Die Ausschreibung betrifft insgesamt ca. 23.500 Wohneinheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Gegenstand der Beschaffung ist die bedarfsgerechte Multimediaversorgung der von der Ausschreibung umfassten Wohnungsbestände, sowie die Wartung und Instandhaltung des FTTB-Campusnetzes (Netzebene 4a) und der Gebäudenetze (Netzebene 4) des Auftragsgebers. Im Bezirk Reinickendorf besteht ein Campusnetz als FTTB-Netzebene 4a-Bestandsnetz mit einem zentralen PoP für den Bestand im Märkischen Viertel. Zudem besteht ein über diesen PoP erschlossener Hub, an den die Bestände in der Schillerhöhe (Wedding) angeschlossen sind. Weitere Informationen zum Netzebene 4a-Bestandsnetz werden in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Die im übrigen Stadtgebiet verteilten Streubestände sind vom Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung direkt per FTTB anzubinden. Die Netzebene 4-Bestandsnetze innerhalb der Gebäude bestehen nahezu vollständig aus rückkanalfähigen 862 MHz-Koaxialnetzen im Vollstern. Im Gesamtgebiet Schillerhöhe sowie Teilen des Märkischen Viertels sind auf der Netzebene 4 zudem bereits FTTH-Strukturen für ca. 9.200 Mieteinheiten vorbereitet. Der Auftraggeber verfolgt bezüglich der ausgeschriebenen Bestände das Ziel, während der Vertragslaufzeit diese FTTH-Strukturen zu aktivieren und auch die Gebäudenetze in den übrigen von der Ausschreibung umfassten Beständen zu FTTH zu migrieren Die neu zu errichtenden FTTH-Netze werden für und auf Rechnung des Auftraggebers errichtet. Die im Eigentum des Auftraggebers stehenden Netze der Netzebenen 4 und 4a werden dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auf Basis eines Pachtvertrags zur Nutzung überlassen. Die Erbringung der Betriebsführung und Wartung des Netzebene 4a- und Netzebene 4-Netzes des Auftraggebers erfolgt auf Basis eines Service- und Wartungsvertrags mit dem Auftraggeber und wird direkt durch den Auftraggeber vergütet. Der Auftragnehmer soll nach Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrags, welche für den 1. April 2023 geplant ist, die Versorgung der Mieterinnen und Mieter in den von der Ausschreibung umfassten Objekten des Auftraggebers mit einer TV-Grundleistung sowie digitalen Zusatzangeboten übernehmen. Den Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften sollen digitales Fernsehen in SDTV und HDTV-Qualität (einschließlich einer im Versorgungsumfang enthaltenen kostenfreien Freischaltung der privaten HD-Free-TV-Programme) sowie Internet- und Telefondienste bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des FTTH-Ausbaus wünscht der Auftraggeber die Versorgung mit TV-Angeboten über das existierende Inhaus -Koaxialnetz und die Versorgung mit IP-basierten-Produkten (insb. Internet) über das vorhandene bzw. neu errichtete Inhaus-Glasfasernetz. Die Abrechnung der TV-Grundleistung soll grundsätzlich auf einzelinkassierter Basis direkt mit den jeweiligen Mieterinnen und Mietern erfolgen. In Beständen, die vor der Versorgungsumstellung bereits sammelinkassiert versorgt werden, stellt der Auftraggeber es dem Auftragnehmer jedoch frei, die TV-Grundleistung in einem Zeitraum bis zum 30.06.2024 auf sammelinkassierter Basis gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen und mit Wirkung spätestens zum 01.07.2024 auf eine einzelinkassierte Versorgung umzustellen. Zusätzlich zur TV-Grundleistung soll der Auftragnehmer den Mieterinnen und Mietern der von der Ausschreibung umfassten Objekte auch ein umfassendes Angebot an Pay-TV-, Internet- und Telefoniediensten auf einzelinkassierter Basis zur Verfügung stellen
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