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Fit durch den Alltag

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Value

630,000 EUR

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Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH

Description

Gegenstand der Maßnahme Fit durch den Alltag gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Lot 1: Ziel ist es, die Eingliederungschancen von Menschen mit gesundheitlichen Leistungseinschränkungen durch: - die Motivierung des Kunden zu einer Einsichtsfähigkeit in ihren Gesundheitszustand, - die Herbeiführung einer Einstellungs- und Verhaltensänderung, - die Steigerung von Selbstwertgefühl und Eigeninitiative, - die Erhöhung der Sozialkompetenz, - die Steigerung der Leistungsfähigkeit, - die Herstellung von Marktnähe und - ggf. eine praktische Erprobung zu erhöhen. Zielgruppe sind arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Integrationserschwernis auf den ersten Arbeitsmarkt zur Folge haben. Es ist nicht relevant, ob die Leistungsberechtigten vollschichtig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder lediglich in Teilzeit. Die gesundheitlichen Einschränkungen können sowohl physischer als auch psychischer Art sein. Eine generelle Einsetzbarkeit der Leistungsberechtigten auf dem ersten Arbeitsmarkt muss gewährleistet sein. Ausgeschlossen sind daher Zuweisungen von Leistungsberechtigten, die eine extreme Suchterkrankung oder Vergleichbares aufweisen. Die Teilnehmer müssen zudem über ausreichende Deutschkenntnisse, die eine mündliche Verständigung möglich machen, verfügen. Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers beträgt 6 Monate. Die Maßnahme wird in Teilzeit vormittags durchgeführt. Die Teilnahme in Teilzeit umfasst 20 Stunden pro Woche. Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann im Einzelfall eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden. Diese darf 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Die Maßnahme ist für insgesamt 120 Teilnehmern (8 Gruppen a 15 TN) ausgelegt. Beginn alle 3 Monate mit jeweils 2 Gruppen. Maßnahmebeginn ist der 01.04.2023. Ende des Zuweisungskorridors ist der 31.01.2024. Maßnahmeende ist der 30.06.2024

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