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Excavating and earthmoving work
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Description
Die Gemeinde Langgöns (nachfolgend: „Gemeinde“) ist Eigentümerin von Grundstücken in Niederkleen, auf dem ein Steinbruch betrieben wurde. Das zu verpachtende Steinbruchgelände weist eine Gesamtgröße von 298 995 m2 auf. Ein seit dem Jahre 1970 bestehender Pachtvertrag ist zum 31.12.2016 ausgelaufen. Die Gemeinde beabsichtigt, den Steinbruch erneut zu verpachten. Die genaue Pachtfläche ergibt sich aus den Plänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für den zu schließenden Pachtvertrag sollen die nachfolgenden Parameter festgelegt werden: 1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre mit 5-jähriger Verlängerungsoption. 2. Der Pächter verpflichtet sich zur Verfüllung des Steinbruches gemäß genehmigtem Rekultivierungsplan des RP Gießen. Dabei beträgt die jährliche Verfüllmenge mindestens 50 000 t und maximal 100 000 t – im Durchschnitt ca. 70 000 t. 3. Der Pächter kann folgende Nutzungen betreiben, wobei er jeweilige Genehmigungen selbst einholt und möglichst über die gesamte Vertragslaufzeit betreibt. a) Restausbeutung des Steinbruches innerhalb der genehmigten Abbaugrenzen b) Nutzung einer festzulegenden Teilfläche für Bodenbörse/ Baustoffrecycling o. ä. c) Eigenbetrieb oder Unterverpachtung der Teilfläche des Lieferbetonwerkes 4. Die Flächenpacht für das Steinbruch-Gelände soll mindestens 250 EUR p. a. pro Hektar (= insgesamt ca. 293 546 m2 = 29,3 ha = 7 325 € pro Jahr) betragen. 5. Die Gemeinde erhält eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent p. a. am Jahresnettoumsatzerlös des Steinbruches (Abbruch, Verfüllung, Bodenbörse/Baustoffrecycling o. ä.). Die Netto-Mindestbeteiligung der Gemeinde am einzubringenden Deponie-/Verfüllmaterial beträgt 1 EUR je Tonne. 6. Für das Lieferbetonwerk (5 549 m2) beträgt die Flächenpacht mindestens 2 000 EUR pro Monat bzw. 24 000 € pro Jahr. 7. Das Verkehrsaufkommen ist zur Vermeidung unzumutbarer Lärm- und Umweltbelastungen zwingend so zu regeln und zu begrenzen, dass ein Stau oder Rückstau auf der L 3129 vermieden wird. 8. Gemeinde und Einwohnern sind Vorzugskonditionen für das Verfüllmaterial zu gewähren. Zur näheren Erläuterung der vorstehenden Kriterien: — Zusätzlich zum reinen Pachtentgelt soll die Gemeinde im Rahmen der Rekultivierung für die dort geplanten Maßnahmen am dadurch generierten Umsatz beteiligt werden. Der Pächter hat bei der Verfüllung des Steinbruches die Vorgaben und Inhalte aus dem genehmigtem Rekultivierungsplan des RP Gießen einzuhalten und umzusetzen. Der Steinbruch soll nach dem Willen der Gemeinde noch nicht im Rahmen der Laufzeit des Pachtvertrags (10/15 Jahre) komplett abgebaut und verfüllt werden, sondern nur teilweise, dafür jedoch möglichst umweltverträglich und -schonend sowie möglichst nachhaltig. Aus diesen Anforderungen ergibt sich auch die oben vorgegebene Verfüllmenge p. a. von zwischen 50 000 und 100 000 – Durchschnitt 70 000 – Tonnen. Das vom Pächter verwendete Material muss dem genehmigten Rekultivierungsplan (LAGA-Klasse Z0) entsprechen. — Neben der Verfüllung und dem weiteren Abbau des Steinbruchs (Restausbeutung = Abbruch von Kalkstein und von alten Halden innerhalb der genehmigten Abbaugrenzen) – als Hauptbestandteile der Nutzung des verpachteten Geländes sowie als Hauptpflicht für den Pächter – ist auch der Betrieb einer Bodenbörse und/oder gegebenenfalls einer mobilen Recyclinganlage (für die Herstellung von Recyclingmaterial) auf dem Gelände denkbar. Die Nutzung der Teilfläche für die oben genannte Bodenbörse/ dem Baustoffrecycling o. ä. steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Regierungspräsidium. — Zudem soll unter anderem auch eine Rückbauverpflichtung für alle Betriebsanlagen – auch neu angelegte Betriebsstraßen – in den Pachtvertrag aufgenommen werden. Ferner soll der Pächter verpflichtet werden, auch das dortige Betonwerk selbst oder durch Dritte zu betreiben. Ferner soll der Pächter verpflichtet werden, das Verkehrsaufkommen innerbetrieblich zu regeln und einen Rückstau auf die L3129 zwingend zu vermeiden. — Für die Erlöse des Pächters mit der Verfüllung und dem Abbau des Steinbruchs ist bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren von einem Gesamtvolumen von 6 Mio. € (ggfs. plus Preisgleitklausel) auszugehen. Hinzu kämen noch die Pacht für das Betonwerk (24 000 € p. a. x 15 Jahre = 360 000 €). Im Falle des Betriebs der weiteren beabsichtigten Anlagen ist mit weiteren (erhebliche) Mehreinnahmen zu rechnen.
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