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Berufspsychologischer Dienst

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Value

488,022.75 EUR

Current supplier

Bfz-Essen GmbH

Description

Maßnahme zur Eignungsfeststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III Lot 1: Gegenstand der Maßnahme ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereiches des Auftraggebers, der Unterbreitung von geeigneten Maßnahmeangeboten sowie die Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben. Die nachfolgenden Inhalte stellen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung des Bieters dar. Sie sind im Rahmen der Gesamtkonzeption der Umsetzung zu erbringen. Die konzeptionelle Ausrichtung, Einordnung liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung der Maßnahmedurchführung in stetiger Kooperation mit dem Bedarfsträger. Der Auftragnehmer hat sein Durchführungskonzept so auszurichten, dass jederzeit auf Verlangen des Bedarfsträgers, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes durch inhaltliche Anpassungen / Schwerpunktsetzungen reagiert werden kann. Zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist der Einsatz von verschiedenen psychologischen Testverfahren notwendig. Teilangebot Fallbesprechung: In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) des JobCenters Essen und Psychologen werden die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert, gegebenenfalls auch im Nachgang zu einer bereits erbrachten berufspsychologischen Dienstleistung. Der Psychologe hält relevante Aspekte der Fallbesprechung in Form einer kurzen Protokollnotiz fest. Teilangebot Deutsch-Test: Im Rahmen einer Testpsychologischen Untersuchung soll eine Sprachstanderhebung/ eine Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz erfolgen, mit dem Ziel der Beurteilung der Deutsch-Kenntnisse bei erwachsenen und jugendlichen (ab dem 16. Lebensjahr) Kundinnen/Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und weniger gut beherrschen als Muttersprachler. Teilangebot berufspsychologische Beratung: In einem oder mehreren Gesprächen unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, Schwierigkeiten zu überwinden, die in seiner Person liegen und die die berufliche Integration, oder den Verbleib in Arbeit, erschweren oder verhindern. Ein psychologischer Ergebnisbericht ist zu fertigen. Teilangebot berufspsychologische Begutachtung: Im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmenden werden die für die Bearbeitung der Fragestellung der IFK erforderlichen Daten erhoben (vornehmlich durch Verhaltensbeobachtung, mit Hilfe psychologischer Testverfahren, ggfls. erweiterter Untersuchungsmethodik und im diagnostischen Gespräch). Der Psychologe interpretiert die Daten und gibt eine Eignungsbeurteilung ab. Teilangebot berufspsychologische Auswahlbegutachtung: Die Inhalte des Gespräches sind die gleichen wie beim Gespräch Teilangebot Psychologische Begutachtung, allerdings bezogen auf eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bzw. eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. Kurzintervention: Die Kurzintervention dient dem Entgegenwirken von potentiellen Abbrüchen bei Umschulungsteilnehmenden. In einem oder mehreren Einzelgesprächen (durchschnittlich 3 Gespräche á 45 min, max. 5 Gespräche) unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, diverse Problemstellungen/ Schwierigkeiten/ Belastungen zu überwinden und dem entgegenzuwirken. Teilangebot Begutachtung zur beruflichen Perspektiventwicklung: Ziel ist es individuell, anhand diagnostischer Verfahren sowie ressourcenorientierter und kompetenzstärkender Gespräche, Ursachen und Gründe für noch nicht ausreichend entwickelte berufliche Handlungskompetenzen zu identifizieren. Die Erkenntnisse der Begutachtungen erfolgen anhand eines Gutachtens sowie der Empfehlung für weitere Schritte. Teilangebot psychologische Eignungsuntersuchung Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA): Dieses Teilangebot umfasst die psychologische Eignungsuntersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und stellt sicher, dass Interessenten den jeweiligen Anforderungen - für Triebfahrzeugführer oder für Sicherungspersonal im Gleisbau - gerecht werden können. Teilbeauftragungen aus dem Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit: Übergeordnetes Ziel ist es, Arbeitslose dauerhaft für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren und damit zu motivieren, aktiv etwas für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und damit der Integrationsfähigkeit in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu tun. Aufgrund der durchgehenden Betreuung soll im Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit grundsätzlich ein fester Psychologe eingesetzt werden und als Ansprechpartner dienen. Im persönlichen Kontakt mit dem Maßnahmeteilnehmer werden die für die Erstellung eines gesundheits- und integrationsorientierten Maßnahmeplans/ Gesundheitsfahrplans erforderlichen Daten erhoben. Der Psychologe dokumentiert die für die Fragestellung relevanten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Psychologischen Gutachten. Teilangebot gemeinsame Fallbesprechung im Rahmen des Fachteams Gesundheit: In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der IFK des JobCenters Essen, dem Sozialmediziner und dem Psychologen werden im Nachgang zu einer bereits erbrachten psychologischen Dienstleistung die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert. Teilangebot Psychologische Kurzintervention im Rahmen des Fachteams Gesundheit: Die Kurzintervention kann in den verschiedensten Phasen des Projektes Arbeitslosigkeit und Gesundheit erforderlich sein, ggfls. auch mehrfach. Im Einzelfall sind bedarfsgerecht Hausbesuche durchzuführen. Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bei denen in der Regel eine berufspsychologische Untersuchung erforderlich ist, um die Vermittlungsfähigkeit oder eine Berufseignung festzustellen. Die Maßnahme wird im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 durchgeführt. Zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu erstellende Gutachten sind 2 Wochen nach Vertragsende zu fertigen. Fallbesprechungen sind innerhalb des Vertragszeitraumes durchzuführen.

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