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Hire of passenger transport vehicles with driver

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Description

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von einem Rahmenvertrag zur Personenbeförderung mittels PKW und Kleinbussen für die Bundeswehr, andere öffentliche Auftraggeber und ausländische Streitkräfte in folgenden Losen: Los 1: Region Nord/Region Ost Dieses Los umfasst alle Fahrten, die in den Regionen Nord und Ost (dies entspricht den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) beginnen. Los 2: Region Süd/Region West Dieses Los umfasst alle Fahrten, die in den Regionen Süd und West (dies entspricht den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) beginnen. Leistungsgegenstand ist hierbei je Los die Beförderung von Personen – inklusive deren persönlicher Bekleidung, Ausrüstung (ggf. auch inkl. Handwaffen) und Gepäck – mittels PKW und Kleinbusse. Leistungsgegenstand ist die Beförderung von Personen – inkl. deren persönlicher Bekleidung, Ausrüstung (ggf. auch inkl. Handwaffen) und Gepäck – mittels PKW und Kleinbusse. Die Fahrten fallen grundsätzlich 24/7, Tag und Nacht, ganzjährig, sowohl an Wochentagen, als auch an Wochenenden und an Feiertagen an. Schwerpunkte sind jedoch die Zeiten Montag bis Freitag 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Die Beförderung erfolgt zwischen vom Auftraggeber vorgegebenen Orten (Hin- u. Rückfahrt sowie Oneway) mit Zielort in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bzw. grenzüberschreitend im europäischen Ausland. Folgende Punkte geben einen kurzen Überblick über die geforderten Leistungen: — Transport von Bediensteten der Bundeswehr (zivil u. militärisch) unterschiedlicher Dienstgrade/Amtsbezeichnungen, — Transport von Personen anderer öffentlicher Auftraggeber u. ausländischer Streitkräfte, — Beförderung im Nah- u. Fernverkehr, — Beförderung zu einzelnen oder verschiedenen Zielen, — Beförderung als Zielfahrt (Oneway) mit evtl. weiterer Transportforderung für die Rückfahrt, sowohl mit besetzter Hinfahrt u. Leerrückfahrt als auch Leerhinfahrt u. besetzter Rückfahrt, — Beförderung als Mehrtagesfahrt mit Verbleib des Fahrers vor Ort u. weiteren Transportforderungen am Zielort. Die Personenbeförderung erfolgt grundsätzlich auf befestigten Wegen. In Ausnahmefällen kann beispielsweise langsames Befahren eines Feldweges notwendig sein. Die für den Auftraggeber eingesetzten Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen sein. Die Fahrzeuge und deren Betrieb müssen alle gesetzlich (z. B. StVZO, BOKraft, PBefG) vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und verkehrs- und betriebssicher sein. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge müssen sich in einem technisch und optisch unversehrten, einwandfreien, sauberen sowie gepflegten Zustand befinden u. müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Mietwagenkonzession (§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) u. eine Zulassung zur Personenbeförderung verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachweise über die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, regelmäßige Wartungsnachweise u. entsprechende Konzessionen, Zulassungen, Genehmigungen usw. vorzulegen. Alle Fahrzeuge müssen in gedeckten Farben (schwarz, dunkelblau oder dunkelgrau) bereitgestellt werden. Eine Beklebung mit Werbung ist nicht zulässig. Alle Fahrzeuge sind mit dem Fahrzeug entsprechender Ladungssicherung bereitzustellen u. müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über eine der Witterung entsprechende Fahrbereifung verfügen. Der Auftraggeber fordert ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugklassen inklusive der aufgeführten Mindestausstattung. Das Fahrzeugalter darf hierbei 5 Jahre nicht überschreiten. 1) Fahrzeugklasse P 5 (Limousine): Hierunter wird ein Pkw der oberen Mittelklasse (Mercedes E-Klasse, 5er BMW, Audi A 6) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mindestens 2 Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Armlehne im Fond; 2) Fahrzeugklasse P 6 (Limousine): Hierunter wird ein Pkw der Oberklasse (Mercedes S-Klasse, 7er BMW, Audi A 8) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mindestens 2 Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, Lederausstattung, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Armlehne im Fond; 3) Fahrzeugklasse V 3: Hierunter wird ein Kleinbus mit 8-9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz), wie beispielsweise ein Mercedes Vito oder ein VW T6 verstanden. Mindestausstattung: Keine. 4) Fahrzeugklasse V 3 VIP: Hierunter wird ein Kleinbus mit 6-8 Sitzplätzen (Mercedes V-Klasse, VW Multivan) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mind. 2 Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, Lederausstattung, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Tisch (versenkbar bzw. klappbar) sowie Einzelsitze mit Armlehnen. — Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Angaben den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Leistungsgegenstand ist die Beförderung von Personen - inkl. deren persönlicher Bekleidung, Ausrüstung (ggf. auch inkl. Handwaffen) und Gepäck - mittels PKW und Kleinbusse. Die Fahrten fallen grundsätzlich 24/7, Tag und Nacht, ganzjährig, sowohl an Wochentagen, als auch an Wochenenden und an Feiertagen an. Schwerpunkte sind jedoch die Zeiten Montag bis Freitag 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Die Beförderung erfolgt zwischen vom Auftraggeber vorgegebenen Orten (Hin- u. Rückfahrt sowie Oneway) mit Zielort in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bzw. grenzüberschreitend im europäischen Ausland. Folgende Punkte geben einen kurzen Überblick über die geforderten Leistungen: — Transport von Bediensteten der Bundeswehr (zivil u. militärisch) unterschiedlicher Dienstgrade/Amtsbezeichnungen, — Transport von Personen anderer öffentlicher Auftraggeber u. ausländischer Streitkräfte, — Beförderung im Nah- u. Fernverkehr, — Beförderung zu einzelnen oder verschiedenen Zielen, — Beförderung als Zielfahrt (Oneway) mit evtl. weiterer Transportforderung für die Rückfahrt, sowohl mit besetzter Hinfahrt u. Leerrückfahrt als auch Leerhinfahrt u. besetzter Rückfahrt, — Beförderung als Mehrtagesfahrt mit Verbleib des Fahrers vor Ort u. weiteren Transportforderungen am Zielort. Die Personenbeförderung erfolgt grundsätzlich auf befestigten Wegen. In Ausnahmefällen kann beispielsweise langsames Befahren eines Feldweges notwendig sein. Die für den Auftraggeber eingesetzten Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen sein. Die Fahrzeuge und deren Betrieb müssen alle gesetzlich (z. B. StVZO, BOKraft, PBefG) vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und verkehrs- und betriebssicher sein. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge müssen sich in einem technisch und optisch unversehrten, einwandfreien, sauberen sowie gepflegten Zustand befinden u. müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Mietwagenkonzession (§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) u. eine Zulassung zur Personenbeförderung verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachweise über die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, regelmäßige Wartungsnachweise u. entsprechende Konzessionen, Zulassungen, Genehmigungen usw. vorzulegen. Alle Fahrzeuge müssen in gedeckten Farben (schwarz, dunkelblau oder dunkelgrau) bereitgestellt werden. Eine Beklebung mit Werbung ist nicht zulässig. Alle Fahrzeuge sind mit dem Fahrzeug entsprechender Ladungssicherung bereitzustellen u. müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über eine der Witterung entsprechende Fahrbereifung verfügen. Der Auftraggeber fordert ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugklassen inklusive der aufgeführten Mindestausstattung. Das Fahrzeugalter darf hierbei 5 Jahre nicht überschreiten. 1) Fahrzeugklasse P 5 (Limousine): Hierunter wird ein Pkw der oberen Mittelklasse (Mercedes E-Klasse, 5er BMW, Audi A 6) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mindestens 2 Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Armlehne im Fond. 2) Fahrzeugklasse P 6 (Limousine): Hierunter wird ein Pkw der Oberklasse (Mercedes S-Klasse, 7er BMW, Audi A 8) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mindestens 2 Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, Lederausstattung, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Armlehne im Fond. 3) Fahrzeugklasse V 3: Hierunter wird ein Kleinbus mit 8 - 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz), wie beispielsweise ein Mercedes Vito oder ein VW T6 verstanden. Mindestausstattung: Keine. 4)Fahrzeugklasse V 3 VIP: Hierunter wird ein Kleinbus mit 6-8 Sitzplätzen (Mercedes V-Klasse, VW Multivan) verstanden. Mindestausstattung: Klimaanlage mit mind. zwei Zonen, fest verbautes Navigationsgerät, Lederausstattung, abgedunkelte Scheiben ab B-Säule, Tisch (versenkbar bzw. klappbar) sowie Einzelsitze mit Armlehnen. — Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Angaben den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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